1.1.7. Lage und Räumlichkeiten:
1.6.3. Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten.. 25
1.6.5. Essen und trinken können
1.6.10. Sich als Frau oder Mann fühlen
1.6.11. Für eine sichere Umgebung sorgen
1.6.12. Soziale Bereiche des Lebens sichern
1.6.13. Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
2.1. Unser Qualitätsmanagement-Handbuch
2.1.5. Erstellung und Herausgabe
2.1.9. Bestandteile des QM-Handbuches
2.1.10. Vervielfältigung und Rückgabe
2.2. Dokumentationsanforderungen
2.2.2. Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen
2.3. Anforderungen an die Dienstleistungen
3.1. Verpflichtung der Leitung
3.3.1. Kundenzufriedenheit und -Loyalität
3.3.4. Gesellschaftliche Verantwortung und Umweltschutz
3.5. Verantwortung, Befugnis und Kommunikation
4.2.4. Mitarbeiterbesprechungen
4.3. Infrastruktur und Arbeitsumgebung
4.3.1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
4.3.4. Betriebliches Gesundheitswesen
5. Dienstleistungsrealisierung
5.1. Kommunikation mit dem Kunden
5.2.1. Pflegebegutachtung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
5.2.2. Individuelle Schulung, Pflegekurse und Überleitungspflege nach § 45 SGB XI
5.4. Zusammenarbeit mit Beteiligten
5.4.1. Hausarzt/ behandelnde Ärzte
5.4.4. Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen
5.4.5. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie u.a.
5.5. Leistungsbeantragung und Kostenklärung
5.5.1. Pflegeversicherungs- und Sozialhilfeleistungen
5.5.2. Krankenversicherungsleistungen
5.6. Pflegeanamnese und Biografie
5.8. Organisatorische Vorbereitung der Pflegeeinsätze
5.8.2. Dienst- und Einsatzplanung
5.19. Verfallsdatenüberwachung
5.22. Umgang mit Kundeneigentum
5.22.1. Schlüssel von Patientenwohnungen
5.23. Beobachtungs- und Meldewesen
5.25. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
6. Messung, Analyse und Verbesserung
6.3. Dienstleistungsergebnisse
RADUGA Pflege & soziale Dienstleistungen GmbH
Koppelstrasse 49c
22529 Hamburg
1.1.2. Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: 040 / 28 57 87 88
(24 Stunden auch an
Wochenenden und Feiertagen)
Fax: 040 / 28 57 87 90
E-Mail: info@haeusliche-pflege-hamburg.de
Internetseite: www.haeusliche-pflege-hamburg.de
1.1.3. Geschäftsführung:
Frau Julia Staneff (Diplom
Betriebswirtin)
Herr Artur Siebenwirth
(Diplom Pflegewirt FH, Gesundheits- und Krankenpfleger)
1.1.4. Pflegedienstleitung
Herr
Siebenwirth (Diplom Pflegewirt FH, Gesundheits- und Krankenpfleger)
Stellvertretung:
Frau Aysel
Cevirgen
(Gesundheits- und
Krankenpflegerin)
Montag
bis Freitag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
1.1.6. Entstehung:
Unser Unternehmen wurde am
08.08.2008 am gegenwärtigen Standort von den beiden Gesellschaftern
Frau Julia Staneff und Herrn
Artur Siebenwirth gegründet.
1.1.7. Lage
und Räumlichkeiten:
Es besteht eine gute
Verkehrsanbindung (direkt an der U-Bahn-Station der U2 Hagenbecks Tierpark) mit
zahlreichen Busanbindungen in alle Richtungen sowie eine nahezu barrierefreie
Zugänglichkeit zu unseren großzügigen, freundlich und modern eingerichteten
Räumlichkeiten auf zwei Ebenen mit der vollständigen notwendigen Ausstattung.
1.1.8. Leistungen
Unser Aufgabenbereich ist die
häusliche Pflege nach Pflegeversicherungsgesetz sowie die Übernahme von
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten für Privatzahler und im Rahmen der
Sozialhilfe.
Zu unserem Leistungsangebot
gehören insbesondere:
ü schnelle
Kontaktaufnahme und Erstgespräch beim Kunden vor Ort
ü zügiger
unbürokratischer Unterstützungsbeginn (bei Bedarf)
ü ausführliche
Beratung und Information von Kunden und auf deren Wunsch ihrer Bezugspersonen
ü Unterstützung
bei der Beantragung von Kostenübernahme und Zuschüssen bei Pflegekasse und/
oder Sozialamt
ü Anleitung und
Beratung von Kunden und Bezugspersonen bei und im Zusammenhang mit der
häuslichen Pflege
ü Hilfe bei
Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung und Ernährung entsprechend den
Leistungskomplexen der Pflegeversicherung
ü ärztlich
verordnete Maßnahmen im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie
ü Hilfe bei
hauswirtschaftlichen Arbeiten entsprechend den Leistungskomplexen der
Pflegeversicherung und den Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes
ü Verhinderungspflege
ü Betreuungsleistungen für Demenzkranke nach §45 SGB XI
ü Pflegeberatung nach § 37 SGB XI für Patienten mit
Geldleistungen der Pflegeversicherung
ü Pflegefachliche Schulungen
ü Betreuung und
Begleitung sterbender Menschen und ihrer Angehörigen (auch nach Tod)
ü Koordination der
ambulanten Versorgung
ü Unterstützung
bei der Überleitung in die stationäre Versorgung
ü umfangreiches Serviceangebot, wie Beratungsleistungen
im Zusammenhang mit Ernährung, Gesundheitsfragen, Schwerbehinderung und
sozialen Problemsituationen, Besorgungen, Begleitungen, Krankenhausbesuche,
Übersetzungsdienste u.ä.
ü Vermittlung
ergänzender Dienste, wie Essen auf Rädern, mobiler Friseur, Fußpflege
ü Vermittlung von
Helfern, z.B. für Einkäufe, Botengänge, Begleitung bei Spaziergängen
ü Unterstützung
bei Beantragung von Pflegehilfsmitteln, Besorgung pflegerischer und
Medizinischer Verbrauchsmaterialien und Artikel
ü Begrenzte
Vorhaltung von pflegerischen Verbrauchsmaterialien und Hilfsmitteln für die
Notfallversorgung (kein Hilfsmittelverleih)
ü interdisziplinäre Zusammenarbeit mit beteiligten
Berufsgruppen
ü Kooperationsvereinbarungen
mit anderen Dienstleistungsanbietern, wie Apotheken, Sanitätshäusern,
Krankentransport- und Taxiunternehmen, Physiotherapeuten zum Vorteil unserer
Kunden.
1.1.9. Zielgruppe
Unsere Leistungen bieten wir
für alle unterstützungsbedürftigen Bürger, unabhängig von deren Alter,
Hilfebedarf, wirtschaftlicher oder sozialer Situation und der konfessionellen
Zugehörigkeit nach individuellen Bedürfnissen, wenn erforderlich an allen Tagen
und zu allen Zeiten an, insbesondere auch für russischsprachige Zuwanderer.
1.2. Organigramm
Das obenstehende vertikale
Organigramm dient der Veranschaulichung der Aufbauorganisation unseres
Unternehmens: durchgezogene Linien bedeuten Über-/Unterordnung mit
Vollkompetenzen, gestrichelte Linien stehen für Über-/Unterordnung bzw.
Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene. Die dargestellten Stabsfunktionen werden
von geeigneten Team-/Leitungs-/Verwaltungsmitarbeitern wahrgenommen. Die
Stelle der VerwaltungsmitarbeiterIn und der SozialarbeiterIn sind zur Zeit
nicht besetzt – die Aufgaben werden von der Geschäftsführung getragen.
1.3. Pflegekonzept
Unser Ziel ist es, unseren
Kunden bei Krankheit und altersbedingten Einschränkungen das Verbleiben in der
gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen und zu erleichtern.
Die ständige Erreichbarkeit
einer Pflegefachkraft ist außerhalb unserer Geschäftszeiten durch eine
telefonische 24 Stunden Rufbereitschaft sichergestellt.
Unser Pflegeverständnis
orientiert sich an unserem Pflegeleitbild.
Wir pflegen im Sinne der ganzheitlichen und aktivierenden Pflege und geben
Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Eigenverantwortung und
die Selbstbestimmung unserer Kunden sind Richtschnur für unser pflegerisches
Handeln.
Unsere Leistungen sind
standardisiert und werden nach den neuesten Erkenntnissen der Pflegeforschung
kontinuierlich überarbeitet. Insbesondere in Risikobereichen pflegen wir nach
individuell angepassten nationalen Expertenstandards des Deutschen Netzwerks
für Qualitätsentwicklung in der Pflege und setzen zur Risikoerfassung
wissenschaftlich anerkannte Instrumente ein.
Die Grundlage für unser
Qualitätsmanagement bildet unser Qualitätsmanagementhandbuch mit der
Beschreibung aller Abläufe in unserem Unternehmen.
Die Qualitätssicherung
erfolgt u. a. durch regelmäßige Pflegevisiten.
Ein bis zwei Mal jährlich
führen wir schriftliche Kundenbefragungen durch.
Reklamationen und
Verbesserungsvorschläge werden systematisch und zügig erfasst und bearbeitet.
Die interne Kommunikation
wird durch tägliche Leitungssitzungen, monatliche Mitarbeiterbesprechungen und
anlassbezogene Fallbesprechungen sichergestellt. Die Ergebnisse und Maßnahmen
werden überwacht und in einem Protokoll dokumentiert. Ein interner
Qualitätszirkel, bestehend aus Leitungs, Pflege-, Hauswirtschafts- und VerwaltungsmitarbeiterInnen,
hat seine Arbeit aufgenommen.
Außerdem unterwerfen wir
unser Qualitätsmanagement jährlichen internen und externen Audits.
Unsere Mitarbeiter werden
plan- und regelmäßig aufgabenbezogen inner- und außerbetrieblich fort- und
weitergebildet.
Neben einem umfangreichen
Bestand an Fachliteratur halten wir für unsere Mitarbeiter ständig mehrere
aktuelle Fachzeitschriften vor.
Alle Aufgaben- und
Verantwortungsbereiche sind klar geregelt und transparent.
Wir praktizieren einen
kooperativen Führungsstil, bei dem die Mitarbeiter fachlich beraten werden.
Neue Mitarbeiter arbeiten wir
planvoll - entsprechend unserem Konzept - ein.
Wir führen regelmäßig
individuelle Mitarbeitergespräche.
Es bestehen
Stellenbeschreibungen für alle Bereiche
Wir verstehen die Pflege als
kontinuierlichen Prozess gemäß PDCA-Zyklus
bestehend aus den Schritten:
Informationssammlung/Pflegeanamnese, Pflegeplanung, Pflegedurchführung und
Pflegeevaluation.
Dieser spiegelt sich - ebenso
wie das zugrundegelegte Pflegekonzept - strukturell und inhaltlich in der von
uns erstellten einheitlichen Pflegedokumentation wieder.
Die Dokumentationsmappe wird
in der Häuslichkeit des Kunden aufbewahrt.
1.5. Pflegesystem
Die Versorgung unserer Kunden
orientiert sich am System der Bezugspflege. Das heißt, dass den Patienten
kontinuierlich eine feste Pflegefachkraft zugeordnet ist. Letztere ist für die
Ausgestaltung des Pflegeprozesses verantwortlich, d. h. sie plant die Pflege,
koordiniert alle an der Pflege beteiligten Personen und kontrolliert und
evaluiert für ihre Kunden Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
1.6. Pflegemodell:
Unser Pflegekonzept basiert
auf dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel und entspricht den Prinzipien der
aktivierenden und fördernden Bezugspflege.
Wir haben dieses Pflegemodell aus folgenden Gründen gewählt:
ü Das
Pflegeverständnis dieses Modells orientiert sich am Menschen als Ganzes mit
seinen realen Erfahrungen und Bedürfnissen.
ü Die
Einzigartigkeit des Menschen und die Erhaltung, Förderung und Entwicklung
seiner Fähigkeiten stehen im Vordergrund.
ü Die Umgebung des
Menschen wird in hohem Maße in die Betrachtung einbezogen.
ü Das Modell
erleichtert es, pflegerische Probleme zu erkennen und eine zielgerichtete
zeitlich abgestufte Planung vorzunehmen.
Aktivitäten und existenzielle
Erfahrungen des Lebens verstehen wir wie folgt:
1.6.1. Kommunizieren können
Kommunikation ist ein „In -
Beziehung - Treten“. Menschen sind soziale Wesen und benötigen Austausch mit
ihrer sozialen Umwelt.
Kommunizieren umfasst
Ausdruck und Verständnis von Sprache, Mimik, Gestik, Körperhaltung, körperliche
Ausdrucksweisen und Kontakte.
Das Kommunizieren der
Mitarbeiter mit dem Kunden ist zentrales Merkmal der Pflege.
Die Pflegenden respektieren
den Kunden und wahren die Achtung vor ihm, in dem sie ihn mit dem von ihm
gewünschten Namen ansprechen und ihn grundsätzlich siezen.
Sie unterstützen unsere
Kunden, mit ihren Angehörigen und Bezugspersonen Kontakt aufzunehmen und zu
pflegen. Die Pflegenden achten auf die verbale Sprache ebenso wie auf die
Körpersprache.
Sie fördern die Beziehung zum
Patienten, reagieren auf seine Mimik und Gestik, unterstützen den Ausdruck von
Gefühlen und das Wahrnehmungsvermögen in Bezug auf das Hören und Sehen. Ebenso
achten die Pflegenden darauf, dass dem Kunden gut angepasste Hilfsmittel wie
Hörgeräte, Brillen, Zahnprothesen zur Verfügung stehen und trainieren mit ihm
deren Handhabung.
Bei Schwerhörigkeit des
Kunden wird langsam und artikuliert mit ihm gesprochen.
Die persönlichen
Bezugspersonen des Kunden werden nach Möglichkeit mit in die Pflege einbezogen,
weil sie wertvolle Hinweise zu seiner Biografie geben und an der Erreichung der
Pflegeziele mitwirken können.
Die Fähigkeit zu
kommunizieren wird wesentlich beeinflusst von der Fähigkeit, sich zeitlich,
örtlich und persönlich orientieren zu können.
Auch gehört dazu, sich
erinnern und konzentrieren zu können, sowie sich schriftlich oder mündlich zu
äußern.
Die Pflegenden sprechen auch
mit bewusstseinsgetrübten Kunden und vermitteln ihnen durch Körperkontakt das
Gefühl menschlicher Nähe.
Kunden und deren Angehörige,
die nicht in der hiesigen Landessprache kommunizieren können, bieten wir die
Möglichkeit der muttersprachlichen Kommunikation und des Übersetzens.
1.6.2. Sich bewegen
können
Wir unterstützen die Kunden
bei ihrem Bedürfnis nach Bewegung.
Entsprechend
ü
unterstützen die
Pflegenden die Gestaltung der häuslichen Umgebung
ü
beraten bei der
Beschaffung geeigneter Hilfsmittel und
ü
binden dabei die
Angehörigen mit ein.
Hilfsmittel werden sinnvoll
eingesetzt und deren Handhabung trainiert.
Aktivierung und Mobilisierung
zur Erhaltung oder Wiedererlangung von Beweglichkeit orientiert an den Wünschen
und Bedürfnissen der Kunden bei allen pflegerischen Verrichtungen sind bei uns
durchgängiges Prinzip.
Die Pflegenden helfen dem
Kunden wenn nötig beim Lagewechsel, Aufstehen, Sitzen und Gehen und achten
dabei auf Bewegungseinschränkungen und Gleichgewichtsstörungen.
Bettlägerige Kunden erhalten eine fachgerechte Lagerung, die ihren Bedürfnissen
entspricht. Dekubitusgefährdete Kunden werden regelmäßig gelagert.
Geeignete Maßnahmen zur
Vermeidung von Kontrakturen werden regelmäßig umgesetzt.
1.6.3. Vitale
Funktionen des Lebens aufrechterhalten
Atmung, Kreislauf und
Temperaturregulation sind zentrale physiologische Notwendigkeiten zur
Aufrechterhaltung des Lebens. Störungen dieser Körperfunktionen können die
Lebensqualität einschränken und schnell zu lebensbedrohlichen Zuständen führen,
die bei den Betroffenen Angst und Panik verursachen.
Alle Pflegekräfte sind in der
Durchführung von Maßnahmen der Ersten Hilfe geschult. Sie begleiten und
beruhigen unsere Kunden bedrohlichen Situationen.
Die Pflegenden achten auf
Atmung, Husten, Auswurf, Körpertemperatur, Kreislaufzustand, Flüssigkeitszufuhr
und Ausscheidung, damit Probleme frühzeitig erkannt und die Information an den
Arzt weitergeleitet werden können.
Symptome und Maßnahmen bei
Atem-, Kreislauf- und Temperaturregulationsstörungen (Fieber, Schüttelfrost)
sind allen Mitarbeitern bekannt. Entsprechende Maßnahmen werden zügig
eingeleitet und umgesetzt und bei Notwendigkeit der Notarzt/ Rettungsdienst
umgehend informiert.
1.6.4. Sich pflegen
können
Körperpflege ist ein
grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen und in hohem Maße kulturell und
individuell geprägt. Sie ist Ausdruck von Selbständigkeit, dient der
Körperhygiene und wirkt daneben mobilitätsfördernd.
Körperpflege ist ein sehr
intimes Geschehen, das besonderen Respekt und Schutz erfordert.
Die Pflegenden fördern und
unterstützten die Körperpflege und gehen dabei sehr sensibel auf die
Bedürfnisse und Gewohnheiten des Kunden ein. Sie stimmen den Zeitpunkt mit dem
Kunden ab und ermuntern ihn, seine Körperpflegemittel, Kosmetika und Kleidung
selbst auszuwählen.
Die Pflegenden achten darauf,
dass die vorhandenen Fähigkeiten erhalten, eingesetzt und gefördert werden.
Während der Pflege wird der
Hautzustand auf Irritationen, Rötungen, Blasen, Flecken, Ausschläge,
Druckstellen, Allergien, Farbe, Beschaffenheit etc. überprüft.
Gegebenenfalls werden
Hausbesuche von anderen Berufsgruppen, z. B. Fußpflege, Friseur organisiert.
Durch positive Rückmeldungen
wird das Selbstwertgefühl des Kunden gestärkt.
Hilfen bei der Körperpflege
sind bestens geeignet für persönliche Zuwendung und Gespräch. Notwendige
prophylaktische Anwendungen werden im zeitlichen Zusammenhang mit der
Körperpflege nach wissenschaftlich anerkanntem Standard durchgeführt.
Die Pflegenden achten auf
eine regelmäßige und gründliche Zahn-, Mund- und Prothesenpflege.
1.6.5. Essen und trinken können
Essen und Trinken sind Teil
unserer Kultur, des sozialen Lebens und ein lebensnotwendiges Bedürfnis. Ess-
und Trinkgewohnheiten sind mit persönlichen Abneigungen und Vorlieben
verbunden, die häufig durch individuelle biographische Erfahrungen geprägt
sind.
Das selbständige Essen und
Trinken sowie die selbständige Zubereitung der Mahlzeiten sind alltägliche
Aktivitäten.
Die Pflegenden unterstützen
den Patienten bei seinen diesbezüglichen individuellen Bedürfnissen und
Gewohnheiten.
Bei Bedarf werden Mahlzeiten
zubereitet, wobei religiöse und nationale Gewohnheiten berücksichtigt werden.
Es wird darauf geachtet, dass
die Nahrung appetitlich serviert wird.
Kann die Nahrungsaufnahme
nicht selbständig erfolgen, wird die Kost gereicht. Hierfür nehmen sich die
Pflegenden ausreichend Zeit und achten darauf, dass der Kunde zwischendurch
trinken kann.
Die Pflegenden beachten die
Menge der Nahrungsaufnahme, den Appetit und das Geschmacksempfinden des Kunden
und weisen gegebenenfalls auf Mahlzeitendienste hin.
Bei Verabreichung über eine
Ernährungssonde wird der Geruchssinn mit einbezogen um Verdauungssäfte
anzuregen und um dem Kunden positive Erfahrungen zu vermitteln.
Sondenkost wird fachlich und
hygienisch einwandfrei aufbereitet und verabreicht.
Droht eine Mangelernährung,
wird der Kunde bzw. seine Angehörigen begleitend beraten und auf sinnvolle
Möglichkeiten von Zusatznahrung und Nahrungsergänzungsmittel hingewiesen.
Bezüglich des Trinkens
beachten die Pflegenden die Art und Weise, wie die Flüssigkeiten aufgenommen
werden und wie groß die Trinkmenge ist, die der Kunde zu sich nimmt.
Die Koordination von Kauen
und Schlucken wird ebenso berücksichtigt, wie die Verträglichkeit von Speisen
und Getränken, um Übelkeit und Erbrechen zu vermeiden.
Bei Verweigerung von
Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme beraten wir zusammen mit dem
behandelnden Arzt, dem Kunden und dessen Angehörigen mögliche Ursachen und
geeignete Lösungsmöglichkeiten, die den Wunsch und Willen des Kunden
respektieren.
1.6.6. Ausscheiden
können
Ausscheiden ist ein
natürlicher Stoffwechselvorgang und wichtig für das Wohlbefinden.
Bei Urin- und
Stuhlausscheidungen empfinden besonders ältere Menschen Scham und Peinlichkeit,
gerade dann, wenn sie dabei auf Hilfe angewiesen sind oder die Kontrolle über
ihre Ausscheidungen verloren haben.
Unsere Pflegenden leisten
diskrete Hilfestellung, achten auf Intimität und respektieren auftretende
Gefühle.
Bei Bedarf beobachten,
dokumentieren und bilanzieren sie regelmäßig Urin- und Stuhlausscheidungen.
Die Pflegenden achten darauf,
dass bei Besonderheiten oder Unklarheiten umgehend der behandelnde Arzt
benachrichtigt wird.
Kunden und Angehörige werden
bei Bedarf zu einem individuellen Kontinenztraining angeleitet.
Die Inkontinenzversorgung
wird individuell angepasst, Katheter und Stoma fachgerecht versorgt.
Wir stellen eine fachgerechte
Pflege bei krankheitsbedingten Ausscheidungen, wie Erbrechen, Schwitzen,
Auswurf sicher.
1.6.7. Sich kleiden
können
Die
Art sich zu kleiden wird von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren wie
Gewohnheiten, Beruf, Geschmack, gesellschaftlicher Umgang, Tradition, Figur und
Beweglichkeit, Stimmungslage usw. beeinflusst. Die Auswahl der Kleidung
ist ein wichtiger Teil der Selbstbestimmung.
Wir unterstützen unsere
Kunden bei der Auswahl der Kleidung. Die Pflegenden respektieren und
akzeptieren bewusst die Kleidungswünsche des Kunden, um seine Unabhängigkeit
und sein Selbstwertgefühl zu stärken.
Der Kunde wird auch für kurze
Zeit angekleidet und ggf. im Hinblick auf Bequemlichkeit oder besondere Anlässe
beraten.
Die Pflegenden geben bei
Bedarf Hilfestellung beim An- und Auskleiden oder leiten den Patienten an,
insbesondere bei der Verwendung von Hilfsmitteln und Prothesen.
Wir beraten bei der
Anschaffung pflege- und behindertengerechter Kleidung, die dem persönlichen
Geschmack des Kunden entspricht.
Bei den Mahlzeiten benutzen
wir zum Schutz von Kleidung und Inventar geeignete Materialien.
1.6.8. Ruhen und
schlafen
Ruhen und schlafen nehmen im
Tagesablauf einen großen Raum ein und beeinflussen das Wohlbefinden. Sie sind
lebensnotwendiger Ausgleich zu Aktivität und Wachen und dienen der Erholung und
Regeneration von körperlichen und seelischen Kräften. Jeder Mensch hat seinen
eigenen Schlafrhythmus bzw. Schlafbedarf.
Wir stimmen deshalb mit dem
Kunden und seinen Angehörigen die Besuchszeiten des Pflegedienstes ab und gehen
soweit wie möglich auf Wünsche und Bedürfnisse ein.
Die Pflegenden beachten die
Schlafgewohnheiten und berücksichtigen die individuellen Gewohnheiten, z.B. in
Bezug auf Temperatur, Helligkeit und Belüftung des Raumes.
Die Ursachen von
Schlafstörungen werden erfragt und nach Möglichkeit Maßnahmen zu ihrer
Bewältigung ergriffen, um einen physiologischen Schlaf – Wach – Rhythmus zu
fördern.
Die Pflegenden erkundigen
sich regelmäßig nach der Schlafqualität, der Schlafdauer und den Schlaf- und
Ruhezeiten.
Sie beraten und leiten den
Kunden und seine Angehörigen an, eine aktive Tagesgestaltung zu planen, die den
natürlichen Zeit- und Lebensrhythmus fördert.
Beim Auftreten einer
Umkehrung des Tag-/ Nacht- Rhythmus bei dementiell veränderten Kunden wird nach
individuellen Lösungen gesucht.
1.6.9. Sich
beschäftigen
Die Gestaltung der Zeit
beeinflusst das Leben des Menschen existentiell - sie hängt eng zusammen mit
der Wahrnehmung des eigenen Lebenssinns bzw. Nutzens. Eine aktive
Tagesgestaltung wirkt sich diesbezüglich positiv aus.
Die Pflegenden motivieren den
Kunden, eigenen Interessen nachzugehen und selbständige oder gemeinschaftliche
Aktivitäten zu unternehmen. Dazu gehören die Gestaltung von Hobbys und andere
Freizeitbeschäftigungen wie z. B. Lesen, Fernsehen, Fitnessübungen und die
Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen.
Neben der Tageszeitung,
Kalender, Uhren sollen vor allem Sichtbeziehungen nach draußen dazu beitragen,
dass Kunden eine zeitliche Orientierung erlangen und erhalten.
Die Pflegenden achten darauf,
dass die Kunden während oder nach Pflegemaßnahmen, soweit möglich einen Blick
aus dem Fenster werfen können, um Veränderungen der Außenwelt wahrnehmen zu
können.
1.6.10. Sich als Frau oder
Mann fühlen
Erziehung oder Gesellschaft
prägen unser geschlechtsspezifisches Rollenverständnis und Verhalten. Das
Geschlecht ist eines der wichtigsten Merkmale der Identität: „Mensch sein heißt
Mann oder Frau sein“. Der Wunsch nach Liebe, Nähe, Zärtlichkeit und Sexualität
besteht im Alter fort.
Im Sinne einer ganzheitlichen
und aktivierenden Pflege soll ein positives und lebensbejahendes
Selbstempfinden des Kunden als Mann oder Frau gefördert werden, in dem er sich
auch mit der eigenen Geschlechterrolle identifizieren kann.
Die diesbezügliche
Eigenverantwortung und Selbstbestimmung des Kunden sind Grundlage unseres
pflegerischen Handelns.
Dazu gehört eine Atmosphäre,
in der der Kunde Beziehungen aufnimmt und gestaltet und seine Gefühle zum
Ausdruck bringen, sowie seine persönlichen Vorstellungen von Sexualität leben
können. Wir respektieren die jeweils individuelle geschlechtliche Identität der
Kunden mit all ihren lebensgeschichtlichen Erfahrungen und Prägungen.
Wir gehen behutsam auf
körperliche Veränderungen ein, die durch Alter, Krankheit und Behinderung
bedingt sind.
Der Umgang mit Lebenskrisen
z. B. der Verlust des Partners, Einschränkungen nach Operationen oder der
Zustand nach Amputationen erfolgt sehr sensibel.
Die Pflegenden respektieren
und akzeptieren die Sexualität und wahren die Intimsphäre des Kunden auch
dadurch, dass er seine bevorzugten äußeren Attribute in der jeweiligen
Geschlechterrolle realisieren kann, z. B. in Bezug auf Kleidung, Schmuck und
Kosmetik.
Selbstverständlich unterstützen
wir alle unsere Kunden dabei, dass ihre Kleidung und Friseur ihren eigenen
Vorstellungen und Wünschen als Mann oder Frau entspricht.
Bei allen pflegerischen
Verrichtungen legen wir stets großen Wert darauf, dass die Intimsphäre und das
Schamgefühl der Kunden geachtet werden, und berücksichtigen die Wünsche nach
einer männlichen oder weiblichen Pflegekraft.
1.6.11. Für eine sichere Umgebung sorgen
Jeder Mensch braucht zum
Leben ein umfassendes Gefühl von Sicherheit. Dazu gehören äußere Faktoren, wie
soziale Sicherheit, Eingebundenheit in ein soziales System, verlässliche
Rahmenbedingungen und eine Umgebung, die Freiheit gewährleistet, Gefahrenpunkte
eingrenzt und innere Bedürfnisse berücksichtigt.
Die Pflegenden unterstützen
die Kunden in Bezug auf eine sichere Lebensführung und achten auf
Gefahrenquellen um z. B. Stürze und Verletzungen im häuslichen Umfeld zu
vermeiden.
Die Gefahrenquellen werden
soweit möglich beseitigt, bzw. es werden die verantwortlichen Angehörigen
darauf aufmerksam gemacht.
Die Pflegenden beachten
Unfallverhütungs-, Brandschutz- und weitere Sicherheitsvorschriften, sowie
hygienische Anforderungen.
Sie unterstützen die
individuellen Sicherheitsbedürfnisse und erkennen hygienische Notwendigkeiten.
Die räumliche Ausstattung,
die Art und Anordnung der Einrichtungsgegenstände, die Ausstattung des Bettes,
die Bestuhlung, Hilfsmittel zur Orientierung wie Kalender, Uhr, Zeitung,
Zeitschriften, Radio und Fernsehen werden mit den Kunden und ihren Angehörigen
bei Bedarf geplant.
Das Anbringen von Bettgittern
erfolgt nur auf Wunsch des Kunden oder seines gesetzlichen Betreuers in
Verbindung mit einem richterlichen Beschluss.
Übergebene Schlüssel werden
mit Sorgfalt aufbewahrt.
Arzneimittelbestimmungen
werden angewandt.
Die Regelungen zur
Schweigepflicht und zum Datenschutz werden von jedem Mitarbeiter eingehalten.
Alle persönlichen
Kundeninformationen und die Pflegedokumentation behandeln wir streng
vertraulich.
1.6.12. Soziale Bereiche des Lebens sichern
Der Mensch ist ein soziales
Wesen und auf Kontakte und Beziehungen angewiesen.
Das Verlassen eines gewohnten
Lebensumfelds und Beziehungsgeflechts stellt eine grundlegende
Lebensveränderung dar, bei der pflegebedürftige Menschen in besonderem Maße auf
Hilfe angewiesen sind.
Wir unterstützen unsere
Kunden, bewährte soziale Beziehungen zu pflegen, verloren gegangene
wiederzubeleben und wenn möglich neue Kontakte aufzubauen.
Dies bedeutet auch, genau zu
beobachten, um bei Tendenzen von Isolation oder Vereinsamung gemeinsam mit den
verantwortlichen Angehörigen oder Betreuern entsprechende
Unterstützungsangebote zu suchen und diese in einen Maßnahmeplan aufzunehmen.
Es ist uns wichtig, das
soziale Umfeld und die Biographie des Kunden kennen zu lernen.
Wir organisieren in
regelmäßigen Zeitabständen Feste und Veranstaltungen für unsere Kunden.
1.6.13. Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
Menschen machen im Laufe
ihres Lebens immer wieder existentielle Erfahrungen, die positiv oder negativ
erlebt und verarbeitet werden. Persönliche Lebenserfahrungen, Weltanschauungen
und religiöse Einstellungen fördern oder hemmen den Umgang und die
Auseinandersetzung mit diesen Erlebnissen und damit verbundene Gefühle.
Die Pflegenden unterstützen
die Schaffung von Bedingungen, die es unseren Kunden ermöglicht, sich mit ihren
persönlichen Lebensthemen und Lebenserfahrungen zu beschäftigen, und
unterstützen sie durch einen sensiblen Umgang mit ihrer Biographie.
Sie nehmen die religiösen
Bedürfnisse der Kunden ernst und unterstützen deren Erfüllung unabhängig von
Konfession oder weltanschaulicher Prägung. Kunden, die Gottesdienste besuchen
möchten, leisten wir soweit möglich Unterstützung.
Viele pflegebedürftige Kunden
müssen schwere körperliche Beeinträchtigungen und Einbußen hinnehmen, die
seelisches Leid verursachen und ihnen die Begrenztheit ihrer Existenz vor Augen
führt. Auf dieser Ebene begegnen sich Kunden und Pflegende als Menschen in
ihrer Individualität. Insofern spiegeln sich existentielle Erfahrungen des
Kunden in den Pflegenden selbst wieder. Die Pflegenden sind sich dessen
bewusst, setzen sich hiermit auseinander und achten auf eine angemessene
Selbstpflege.
Die Pflegenden tragen Sorge
dafür, dass Kunden im Sterben menschliche und seelsorgerische Begleitung
erfahren. Die pflegerische Arbeit wird so organisiert, dass die Pflege eines
sterbenden Kunden Vorrang hat.
Neben den pflegerischen
Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung planen wir in
Abhängigkeit vom Erfolg der Anlaufphase die Erbringung von Leistungen der
häuslichen Krankenpflege und der sozialpädagogischen Familienhilfe zum Ende
dieses Jahres.
2.
Qualitätsmanagementsystem
2.1. Unser
Qualitätsmanagement-Handbuch
Das vorliegende
Qualitätsmanagement-Handbuch (im Folgenden QM-Handbuch genannt) beschreibt das
Qualitätsmanagementsystem der RADUGA Pflege & soziale Dienstleistungen
GmbH.
Bei der
Erstellung unseres QM-Handbuchs orientierten wir uns an den Vorgaben der DIN EN
ISO 9001:2000.
Unser QM-Handbuch
dokumentiert gegenüber unseren Kunden, dass wir ein wirksames
Qualitätsmanagementsystem unterhalten. Unsere Mitarbeiter sollen jederzeit über
die Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten und betrieblichen Abläufe informiert sein
und in ihrer Arbeit unterstützt werden.
Unser QM-Handbuch enthält
sowohl die Beschreibung unserer Unternehmensziele im Hinblick auf die Qualität
unserer Dienstleistungen, als auch die Politik und Strategie zur Erreichung
unserer Qualitätsziele.
Die organisatorischen Abläufe
in unserem Unternehmen werden prozessorientiert dargestellt.
Wir betrachten unser
Qualitätsmanagement nicht als statisches System, sondern passen es im Rahmen
der bestehenden Kontroll- und Verbesserungsprozesse ständig an die aktuellen
Erfordernisse an.
Unsere Prozesse sind
gekennzeichnet durch die Abfolge bestimmter Tätigkeiten. Aufgabe unseres
Qualitätsmanagements ist es, die Prozesse so zu steuern, dass die
beabsichtigten Ergebnisse sicher erreicht werden. Da die Prozesse häufig miteinander
in Verbindung stehen, gilt der Steuerung der Schnittstellen besondere
Aufmerksamkeit. Über die erfolgreiche Steuerung der Einzelprozesse und ihre
sinnvolle Einbindung in die Gesamtheit erfolgt eine ständige Verbesserung im
Qualitätsmanagementsystem.
|
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Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, nach den Grundzügen des Qualitätsmanagementhandbuches zu arbeiten und sind gleichzeitig dazu aufgerufen, an der stetigen Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems mitzuwirken.
2.1.1. Ziele des QM-Handbuchs
Von uns werden Patienten gemäß den aktuellen Erkenntnissen der modernen Medizin und Pflegewissenschaft ambulant in Ihrer Häuslichkeit betreut. Die Pflege erfolgt gemäß allgemein anerkannter Pflegeleitlinien und Standards.
2.1.2. Gültigkeitsbereich
Das Qualitätsmanagementhandbuch ist verbindlich für das gesamte Unternehmen.
2.1.3. Ausschlüsse
Eine Produktentwicklung im Sinne der DIN/ISO 9001 findet in unserem Unternehmen nicht statt. Das Kapitel 7.3 „Entwicklung“ wird daher derzeit nicht angewandt.
2.1.4. Verantwortlichkeiten
Die Verantwortlichkeiten in unserem Unternehmen sind klar geregelt.
Für alle Prozesse sind Verantwortliche und Stellvertreter festgelegt.
Es existieren Stellenbeschreibungen für alle Mitarbeiter.
Hauptverantwortlich für das Qualitätsmanagementsystem sowie für die Durchsetzung der darin festgeschriebenen Qualitätsgrundsätze und -ziele sowie Planung, Überwachung und Aktualisierung des Qualitätsmanagementsystems ist die Geschäftsführung des Unternehmens.
Für die Qualitätssicherung entsprechend den Kundenspezifikation sowie den geltenden Normen und Standards ist die Pflegedienstleitung gegenüber der Geschäftsführung verantwortlich.
Jeder Mitarbeiter des Unternehmens ist verpflichtet, die für seinen Tätigkeitsbereich geltenden Regeln einzuhalten und aktiv an der Verbesserung des Systems mitzuarbeiten.
2.1.5. Erstellung und Herausgabe
Für die Erstellung und die Herausgabe des QM-Handbuchs ist die Geschäftsführung verantwortlich. Sie überprüft die sachliche Richtigkeit der einzelnen Prozessbeschreibungen und Inhalte des QM-Handbuchs. Das QM-Handbuch wird durch Unterschrift der Geschäftsführung freigegeben.
2.1.6. Revisionsordnung
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Revisionen sind wie folgt geregelt:
Qualitätsmanagementhandbuch - Geschäftsführung
Stellenbeschreibungen - Geschäftsführung
Arbeitsanweisungen, Richtlinien, Standards - Pflegedienstleitung.
Revisionen werden grundsätzlich spätestens nach drei Jahren durchgeführt.
Bei Änderungen des QM-Handbuches erhält das gesamte Handbuch eine neue Revisionsnummer - einzelne Handbuchbereiche werden nicht mit einzelnen Revisionsnummern versehen.
Alle Änderungen und deren Freigabe erfolgen durch die Geschäftsführung.
Überarbeitete QM-Handbücher, die durch Vergabe einer neuen Revisionsnummer ungültig geworden sind, werden drei Jahre aufbewahrt.
Die Pflegedienstleitung ist verantwortlich für die Erstellung und Anpassung bestehender Qualitätsmanagementdokumente (im Folgenden QM-Dokumente genannt) an veränderte Anforderungen sowie für die Schulung der betroffenen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden regelmäßig über die Veränderungen und Verbesserungen im Qualitätsmanagementsystem informiert.
2.1.7. Standort und Verteiler
Unser QM-Handbuch liegt in EDV-gestützter Form vor. Zusätzlich wird ein gedrucktes Exemplar des QM-Handbuchs und der zugehörigen Stellenbeschreibungen, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Standards, Richtlinien und Vorlagen/Formulare zur Einsicht im Büro aufbewahrt.
Die Originale sämtlicher Dokumente des Qualitätsmanagementsystems werden in unserem Büro aufbewahrt.
2.1.8. Pflichten der Benutzer
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Vorgaben unserer QM-Dokumentation zu beachten und einzuhalten.
Zu diesem Zweck haben sich alle Mitarbeiter mit dem QM-Handbuch vertraut gemacht.
Die Prozessverantwortlichen sind verpflichtet, den korrekten Ablauf und die Wirksamkeit der Prozesse zu überprüfen, Abweichungen zu dokumentieren und die Pflegedienstleitung bzw. Geschäftsführung hierüber zu informieren.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, ausschließlich nach den gültigen Unterlagen des Qualitätsmanagementhandbuches vorzugehen und nur die Originaldokumente und -Vorlagen zu verwenden.
2.1.9. Bestandteile des QM-Handbuches
Qualitätsmanagementbeschreibungen:
veranschaulichen allgemein die Abläufe und die Betriebsorganisation innerhalb der RADUGA. Besonderes Augenmerk wird auf die Beschreibung von organisatorischen Schnittstellen bei einzelnen Prozessen sowie auf die Kommunikation zwischen den Beteiligten an diesen Prozessen gelegt
Arbeitsanweisungen, Richtlinien, Betriebsanweisungen/ -umläufe, Standards:
verbindliche detaillierte Beschreibungen von Arbeitsabläufen, die jeder Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz zur Verfügung hat.
Für den jeweiligen Prozess benötigte Formulare und Formblätter für die Protokollierung der Tätigkeiten (Qualitätsaufzeichnungen) sind Bestandteile der Arbeitsanweisungen, Richtlinien, Betriebsanweisungen/ -umläufe und/oder Standards.
2.1.10. Vervielfältigung und Rückgabe
Unser QM-Handbuch darf nur mit schriftlicher
Einwilligung der Geschäftsführung vervielfältigt und weitergegeben werden.
Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ist der Mitarbeiter verpflichtet,
unaufgefordert ein ihm ausgehändigtes Exemplar bzw. einzelne Dokumente
zurückzugeben.
2.2. Dokumentationsanforderungen
2.2.1. Lenkung von Dokumenten
Damit jederzeit eindeutige und gültige Unterlagen an den jeweiligen Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen, ist sichergestellt, dass alle Dokumente die Anforderung des Qualitätsmanagementsystems erfüllen. Aus diesem Grunde werden alle Dokumente regelmäßig alle drei Jahre und bei Erfordernis überprüft und aktualisiert.
Veränderungen an Dokumenten werden ausschließlich von der Geschäftsführung freigegeben.
Wir stellen sicher, dass nur gültige Dokumente im Unternehmen verwendet werden.
Von uns erstellte Dokumente tragen den Namen unseres Unternehmens, sind leicht erkennbar, lesbar, zweckorientiert, inhaltlich richtig, angemessen, eindeutig identifizierbar und enthalten Freigabedatum und Revisionsnummer. Von uns zu archivierende Dokumente werden mit Archivort und Aufbewahrungsdauer beschriftet. Für jedes Dokument ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen die Dauer der Archivierung festgelegt. Ungültig gewordene Dokumente werden drei Jahre aufbewahrt.
Externe Dokumente sind als solche erkennbar und werden entsprechend gelenkt.
Am jeweiligen Arbeitsort stehen benötigte Dokumente und Dokumentvorlagen in ausreichender Anzahl zur Verfügung, so dass jederzeit alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen bzw. festgehalten werden.
Alle in unserem Unternehmen verwendeten Dokumente werden mit Hilfe eines Dokumentenverzeichnisses verwaltet. Das Dokumentenverzeichnis wird von der Geschäftsführung gepflegt. Alle freigebenden Dokumente werden im Dokumentenverzeichnis unter Angabe der aktuellen Revisionsnummer aufgeführt.
Das Design der Dokumente wird von der Geschäftsleitung vorgegeben.
2.2.2. Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen
Unter Aufzeichnungen verstehen wir alle prozessbegleitenden Informationen in unserem Unternehmen, die auf gelenkten Dokumenten schriftlich festgehalten werden. Dementsprechend können Qualitätsaufzeichnungen unterschiedlichste Formate besitzen. Neben der Speicherung auf einem elektronischen Datenträger kann es notwendig sein, Qualitätsaufzeichnungen in Papierform aufzubewahren.
Verantwortlich für die Erstellung, Kontrolle, Aktualität, Angemessenheit und Aufbewahrung der Qualitätsaufzeichnungen ist die Geschäftsführung.
Erstellt werden die Qualitätsaufzeichnungen von denjenigen Mitarbeitern, die direkt mit den jeweiligen Aufgaben und Tätigkeiten betraut sind.
Alle Qualitätsaufzeichnungen (in Papierform) werden mit Datum und Unterschrift bzw. Handzeichen des jeweiligen Mitarbeiters versehen.
Um die Vollständigkeit und Wiederauffindbarkeit zu gewährleisten, werden die Qualitätsaufzeichnungen thematisch und innerhalb der Themengruppen chronologisch je nach Verwendungszweck am jeweiligen Arbeitsplatz oder im Büro in geeigneten Ablagen aufbewahrt. Auftragsrelevante Aufzeichnungen werden grundsätzlich bei den Auftragsunterlagen archiviert.
2.2.3. Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfristen für dienstleistungsrelevante Dokumente und Qualitätsaufzeichnungen in unserem Unternehmen sind geregelt und richten sich nach den behördlichen und gesetzlichen Vorgaben. Die Einhaltung wird von der Geschäftsführung überwacht. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Unterlagen der fachgerechten Vernichtung zugeführt.
Dokumententyp |
Aufbewahrungsfristen |
QM-Handbuch |
5 Jahre |
Verfahrensanweisungen |
5 Jahre |
Arbeitsanweisungen |
3 Jahre |
Dokumentenvorlagen für Qualitätsaufzeichnungen |
5 Jahre |
QM - Aufzeichnungen |
3 Jahre (9001:2000) bzw. 5 Jahre (13485:2003) |
Pflegedokumentation |
10 Jahre (ab letztem Eintrag) |
Verträge mit Kunden |
10 Jahre (nach Ende) |
Reklamationsbögen, Kundenrückmeldungen |
5 Jahre |
Protokolle der Korrekturmaßnahmen |
5 Jahre |
Schulungsunterlagen |
3 Jahre |
Management Reviews |
10 Jahre |
Protokolle Besprechungen |
5 Jahre |
EDV - Journale |
10 Jahre |
Preislisten |
10 Jahre |
Ausgangsrechnungen |
10 Jahre |
Mahnvorgänge |
6 Jahre |
Kassenbücher |
10 Jahre |
Produkt- und Vorgangsspezifische Dokumente |
5 Jahre bzw. über Produktlebensdauer |
Schriftwechsel allgemein |
6 Jahre |
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen |
1 Jahr |
Berufsunfähigkeitsgutachten |
10 Jahre |
Jugendarbeitsuntersuchungsbogen |
10 Jahre |
2.3. Anforderungen an die Dienstleistungen
Die Dienstleistungen der LORINA werden ständig dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung angepasst. Bei Weiterentwicklungen fließen zusätzlich Forderungen des Kunden in die Planungen ein.
Bei der Leistungserbringung stellt die RADUGA sicher, dass die Kundenforderungen eindeutig bewertet und irrtumsfrei erfasst und dokumentiert werden. Bestehende Widersprüche zwischen den Kundenforderungen und der Durchführbarkeit der Aufträge werden vor Vertragsunterzeichnung ausgeräumt und die Vertragsdetails anschließend schriftlich dokumentiert.
Änderungen der Kundenanforderungen während der Dienstleistungserbringung werden in Verantwortung der Führungskräfte auf dem entsprechenden Dokument (z. B. einem Vertrag) direkt oder als Anlage dokumentiert. Die Anforderungen an die Dienstleistung werden schriftlich als Konzept dokumentiert. Dieses beinhaltet:
ü Leistungskriterien
ü Angaben zu Umsetzbarkeit und Angemessenheit
ü Zeitliche und materielle Planung und Aufwendungen
ü Umsetzung behördlicher und gesetzlicher Forderungen.
3. Verantwortung der Leitung
3.1. Verpflichtung der Leitung
Die Geschäftsführung und Pflegedienstleitung sind verantwortlich, dass die Forderungen, die sich aus dem Qualitätsmanagementhandbuch für ihren Zuständigkeitsbereich ergeben, den Mitarbeitern in ausreichendem Maße bekannt sind und bei der Erfüllung der Aufgaben berücksichtigt werden.
Führungskräfte und Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Abweichungen rechtzeitig die Pflegedienstleitung bzw. Geschäftsführung zu benachrichtigen und gegebenenfalls Änderungen der festgelegten Maßnahmen zu veranlassen.
Geschäftsleitung und Pflegedienstleitung verpflichten sich, ein hohes Qualitätsniveau unserer Dienstleistungen und Produkte entsprechend branchenüblicher Standards und dem aktuellen medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen unserer Kunden im gesamten Unternehmen durchzusetzen.
Mitarbeiter und Unternehmensführung verpflichten sich, das erreichte Qualitätsniveau ständig aufrechtzuerhalten und unter Nutzung eigener Erfahrungen und Rückmeldungen der Kunden zu verbessern. Die Pflege bestehender Kundenbeziehungen ist dafür die oberste Voraussetzung.
Sollten Qualitätsabweichungen auftreten, wird das Unternehmen dafür sorgen, diese schnellstens abzustellen und die Ursachen offen mit den Kunden zu diskutieren. Reklamationen werden Anlass sein, das Qualitätssicherungssystem zu überdenken und anzupassen.
Die Geschäftsführung verpflichtet sich zur Entwicklung und stetigen Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems, indem sie insbesondere die Qualitätspolitik sowie die daraus abgeleiteten Qualitätsziele in einem Management Review in regelmäßigen, festgelegten Abständen überprüft, bewertet, aktualisiert und dokumentiert und die erforderlichen Mittel zur Durchsetzung aller das Qualitätsmanagementsystem betreffenden Maßnahmen bereitstellt.
3.2. Kundenorientierung
Geschäftsführung und Pflegedienstleitung sind Mittler zwischen Kunden und RADUGA. Sie haben maßgeblichen Anteil daran, dass die erbrachten Dienstleistungen den Erfordernissen und Wünschen gerecht werden. Um eine einwandfreie Leistungserbringung sicherzustellen, werden bei den Verkaufs-, Vertrags- oder Angebotsverhandlungen folgende Regeln beachtet:
ü Gründliche Aufklärung des Kunden über Möglichkeiten, Vorraussetzungen, Art, Umfang und Kosten der Leistungen, Risiken und mögliche Komplikationen
ü vollständige und eindeutige Abfassung und zeitnahe Weitergabe aller verfügbaren für die Dienstleistungen relevanten Daten an die verantwortlichen Mitarbeiter
ü Rechtzeitige detaillierte Planung des Dienstleistungsprozesses gemeinsam mit dem Kunden und dessen Bevollmächtigten unter größtmöglicher Berücksichtigung von Wünschen und Erwartungen
ü Behandlung nachträglicher Änderungen unter den vorgenannten Gesichtspunkten.
Erfahrungen und Wünsche der Kunden werden durch die Mitarbeiter im Dienstleistungsprozess erfasst und den Führungskräften der RADUGA berichtet.
Pflegedienstleitung berät und betreut die Kunden regelmäßig und bei Bedarf.
3.3. Unternehmensziele
Mit der schriftlichen Darlegung unserer Unternehmensziele möchten wir Kunden, Mitarbeitern und Kooperationspartnern die Möglichkeit geben, sich einen Überblick unserer festgelegten Qualitätsziele zu machen. Diese umfassenden Absichten und Zielsetzungen sollen Ihnen die Entscheidung einer zukünftigen Zusammenarbeit erleichtern und der täglichen Arbeit eine Struktur geben.
Die folgende Auflistung stellt im Einklang mit dem Leitbild die allgemeine Zielvorgabe der Geschäftsführung dar und bildet die oberste Grundlage für das Führungshandeln:
3.3.1. Kundenzufriedenheit und -Loyalität
Unser Ziel sind langfristig zufriedene Kunden, deren Respekt und anhaltende Loyalität aufgrund unserer hohen Qualität in allen Dienstleistungsbereichen.
Wir streben eine kontinuierliche Imageverbesserung im Hamburger Raum an, sowie die Steigerung unseres Bekanntheitsgrades.
Gute Qualität rechtfertigt einen angemessenen Preis, der aber im Rahmen dessen bleiben muss, was Kostenträger und Kunden für unsere Leistung bezahlen können.
3.3.2. Wachstum
Wir sehen in den Veränderungen des Marktes eine Chance für mehr Wachstum
Wir sichern das Wachstum, indem wir sinnvolle und innovative Dienstleistungen anbieten. Dabei erschließen wir neue Bereiche, indem wir unsere Kompetenzen erweitern und die Interessen unserer Kunden umfassend berücksichtigen.
3.3.3. Gewinn
Wir verfolgen das Ziel, ausreichend Gewinn zu erwirtschaften, um das weitere Wachstum zu finanzieren und um Ressourcen bereitzustellen, die wir zum Erreichen der anderen Unternehmensziele benötigen.
3.3.4. Gesellschaftliche Verantwortung und Umweltschutz
Als Arbeitgeber und sozialer Dienstleister in der Region sind wir uns unseres gesellschaftlichen Auftrages bewusst und engagieren uns zum Gesamtwohle der Menschen in unserem Einzugsgebiet.
Wir gehen mit materiellen Ressourcen bewusst und sparsam um und berücksichtigen die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt.
3.3.5. Engagierte Mitarbeiter
Wir wollen unsere Mitarbeiter am Erfolg beteiligen, der durch sie erst möglich wird.
Wir bieten unseren Mitarbeitern leistungsorientierte Beschäftigungsmöglichkeiten und schaffen mit ihnen eine sichere und kreative Arbeitsumgebung, in der sowohl die Vielseitigkeit als auch die Individualität jedes Einzelnen geschätzt wird.
Außerdem möchten wir dazu beitragen, dass unsere Mitarbeitern Zufriedenheit und Erfüllung bei ihrer Arbeit finden.
3.3.6. Führungskompetenz
Wir wollen unsere Führungskräfte fördern, die Verantwortung für das Erreichen unserer Unternehmensziele zu übernehmen und sich mit unseren Grundwerten zu identifizieren.
Ein kooperatives Verhältnis zu den Mitarbeitern ist selbstverständlich.
Die operativen Ziele werden prozessbezogen in der jährlichen Managementbewertung gesondert festgelegt und evaluiert.
3.4. Qualitätspolitik
Die Qualitätspolitik definiert als Unternehmensleitbild die Leitlinien für alle Aktivitäten und bildet die Grundlage für die Definition und Bewertung unserer Qualitätsziele.
Die Geschäftsführung stellt sicher, dass die Qualitätspolitik angemessene und realistische Zielsetzungen enthält und in Bezug auf Angemessenheit und Realitätsbezug fortlaufend bewertet wird.
Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Verpflichtung zu Kundennähe und ständiger Verbesserung.
Sowohl die Kenntnis über die gesetzlichen Grundlagen als
auch die Möglichkeiten der Versorgung im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarungen mit den Kostenträgern sind Grundlage für die Entwicklung unserer
Politik.
Politik und Strategie werden von der Geschäftsführung anhand der in unserem
Qualitätsmanagementsystem erfassten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse
geplant.
Besonders berücksichtigt werden die gültigen Versorgungsstandards und der
Ausbau unseres Dienstleistungsangebots im Hinblick auf Änderungen der
Kundenanforderungen und Erhöhung der Kundenzufriedenheit und -Bindung. Hierzu
ist es notwendig, in allen Phasen der Versorgung Fehler zu vermeiden und
Fehlerquellen konsequent zu beseitigen. Dafür werden alle notwendigen
Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen ergriffen.
Um unsere gesetzten Unternehmensziele zu erreichen, ist es notwendig, dass alle Mitarbeiter unseres Unternehmens unsere Ziele kennen und verstehen sowie die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen besitzen. Aus diesen Gründen werden von der Geschäftsführung die festgelegten Qualitätsziele sowie die Politik und Strategie zur Erreichung dieser Ziele unseren Mitarbeitern einmal jährlich vorgestellt sowie Maßnahmen zur Weiterqualifizierung unserer Mitarbeiter geplant und durchgeführt.
Bei Modifikationen oder Korrekturen der Politik und Ziele werden im Rahmen von Miterbeiterbesprechungen gemeinsam neuen Wege erarbeitet. Jeder Mitarbeiter hat das Recht und die Verpflichtung auf alle Umstände, die die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung verhindern, hinzuweisen und bei der Beseitigung mitzuwirken. Die Geschäftsführung stellt sicher, dass Änderungen der Ziele und der Politik in unserem QM- Handbuch dokumentiert werden und unsere Mitarbeiter über die Änderungen informiert werden. Alle Besprechungen zu unseren Unternehmenszielen und zur Qualitätspolitik und -strategie werden protokolliert. Das Verständnis unserer Mitarbeiter hierzu wird in den jährlichen Audits überprüft.
3.4.1. Leitbild
Unsere Kunden, Mitarbeiter und Kooperationspartner erhalten mit unserem Leitbild die Möglichkeit, sich einen Überblick über unsere Ziele zu verschaffen. Hierdurch soll die Entscheidung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit erleichtert werden.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen unsere Kunden in ihrer Individualität und Integrität, mit ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen. Ihren Wünschen und Erwartungen gerecht zu werden, ihnen eine sinnvolle Unterstützung und Hilfe zu gewährleisten, macht die Qualität unserer Arbeit aus und trägt maßgeblich zur Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit bei.
Die von uns geschaffenen Rahmenbedingungen, unsere Konzepte und Standards sind auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet und werden regelmäßig gemessen, angepasst und entwickelt.
Vorrangiges Ziel unserer Dienstleistungen ist eine möglichst befristete Unterstützung eines weitgehend selbst bestimmten Lebens unserer Kunden. Das Pflege-, Betreuungs- und Unterstützungsangebot wird auf die konkrete Lebenssituation abgestimmt.
Wir lassen unseren Kunden eine professionelle, ausreichende, umfassende und zügige Dienstleistungsversorgung zukommen. Umfang und Art der Pflege und Betreuung sind vorrangig auf die Absicherung des existenziellen Bedarfs ausgerichtet.
Wir arbeiten mit anderen an der Therapie und Versorgung beteiligten Einrichtungen und Personen zum Vorteil für unsere Kunden eng zusammen.
Ein würde- und respektvoller Umgang ist für uns selbstverständlich.
Die Qualität unserer Arbeit wird entscheidend von der Grundhaltung der Pflegenden geprägt. Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter ist Grundvoraussetzung, um unsere angestrebten Ziele zu erreichen.
Wir sorgen für klar definierte Aufgaben, Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen diese durch angemessene Kommunikation und Strukturen sowie Maßnahmen der Personalentwicklung.
Jeder Mitarbeiter fühlt sich für die Qualität der erbrachten Dienstleistungen verantwortlich und leistet seinen Beitrag zur Fehlervermeidung und zur erforderlichen wirtschaftlich sparsamen und sinnvollen Unternehmensentwicklung.
3.5. Verantwortung, Befugnis und Kommunikation
3.5.1. Interne Kommunikation
Zusätzlich zur Kommunikation im Rahmen bestehender organisatorischer Schnittstellen im Tagesgeschäft bestehen in der RADUGA folgende Kommunikationsstrukturen:
Meeting |
Teilnehmer |
Häufigkeit |
Dauer |
Dokument |
Management Review |
Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Verwaltungsleitung |
jährlich, im März |
ganztägig |
|
Leitungsbesprechung |
Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, stellvertretende Pflegedienstleitung, Verwaltungsleitung |
wöchentlich, jeden Mittwoch Nachmittag |
90 Minuten |
|
Mitarbeiterbesprechung |
alle Mitarbeiter |
monatlich, jeden 1 Arbeitstag im Monat |
90 Minuten |
|
Qualitätszirkel |
Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, ausgewählte Mitarbeiter |
alle 4-6 Wochen, nach Termin-vereinbarung |
90 Minuten |
|
Tourbesprechung |
Pflegedienstleitung, Bezugspflegekraft |
wöchentlich, nach Termin-vereinbarung |
30 Minuten |
|
Fallbesprechung |
Pflegedienstleitung, Pflegeteam der Tour |
monatlich, nach Termin-vereinbarung |
45-60 Minuten |
|
Projektbesprechungen |
Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Projektbeauftragte |
nach Termin- vereinbarung alle 4-8 Wochen |
60-90 Minuten |
|
3.5.2. Managementbewertung
Die Geschäftsleitung hat sich verpflichtet, die Wirksamkeit
des Qualitätsmanagementsystems regelmäßig zu überprüfen und alle
notwendigen Maßnahmen einzuleiten, die zum Erhalt und zur Verbesserung unseres
Qualitätsmanagements beitragen. Alle hierzu benötigten Ressourcen werden von
der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt.
Die Geschäftsführung wird durch die Pflegedienstleitung über den Stand und die
Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems durch regelmäßige Besprechungen und
Auditberichte informiert.
Die Geschäftsführung bewertet das Qualitätsmanagementsystem gemeinsam mit der Pflegedienstleitung in einem jährlichen Rhythmus, um dessen Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen.
Bei dieser Bewertung wird der Änderungsbedarf für das Qualitätsmanagementsystem einschließlich der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele ermittelt.
Insbesondere werden dabei folgende Punkte in Betracht gezogen:
ü Ergebnisse von internen Audits
ü Messungen der Kundenzufriedenheit
ü Mitarbeiterbefragungen
ü Abweichungsberichte und Reklamationen
ü Status von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen
ü Folgemaßnahmen von vorangegangenen Managementbewertungen
ü Veränderungen, die sich auf das Qualitätsmanagement-System auswirken können
ü Status der Prozessleistung
ü Lieferantenbewertungen
ü Schulungsbewertungen
ü Marktentwicklungen
Die Ergebnisse der Managementbewertung des Qualitätsmanagementsystems werden schriftlich dokumentiert. Im Abweichungsfalle erfolgen Korrektur- bzw. Vorbeugemaßnahmen.
4. Management von Ressourcen
4.1. Mittelbereitstellung
Die Geschäftsführung bestimmt rechtzeitig den Mittelbedarf und stellt die Mittel bereit, die benötigt werden, um die Prozesse zu verwirklichen und zu verbessern und die Kundenzufriedenheit zu erreichen bzw. zu erhalten.
Einnahmen und Ausgaben werden durch die Geschäftsführung monatlich einem Soll-Ist-Abgleich unterzogen.
4.2. Personelle Ressourcen
Der Bedarf an weiterem Personal wird stetig zeitnah anhand der Analyse der aktuellen Auftragssituation festgelegt. Zusätzlich wird der Stellenplan im Rahmen des jährlichen Management Reviews anhand der aufgestellten Jahresziele und unter Berücksichtigung eventueller Budgetvorgaben auf seine Auslastung hin überprüft. Die Pflegedienstleitung hält die Geschäftsführung ständig über die Personalsituation auf dem Laufenden. Entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung personeller Kapazitäten werden zeitnah und vorausschauend durch die Geschäftsführung ergriffen.
Bei der Personalauswahl werden fachliche Kompetenz und persönliche Aspekte wie Auftreten, Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit in Bezug auf die Kundenanforderungen berücksichtigt. Für jede Tätigkeit sind die jeweiligen Anforderungsprofile in einer Stellenbeschreibung niedergelegt, die auch die Grundlage für Neueinstellungen bildet. Mindestens zwei Führungskräfte beurteilen Bewerber.
Bei der Erfüllung konkreter Kundenanforderungen überprüft die Pflegedienstleitung zusammen mit den in Frage kommenden Mitarbeitern, welcher Mitarbeiter bezüglich seiner fachlichen Kompetenz und Persönlichkeit am besten geeignet ist, um die Kundenanforderungen zu erfüllen.
In Absprache mit den Kunden wird der hauptverantwortliche Mitarbeiter persönlich beim Kunden vorgestellt.
Die Personalqualifikation wird über geeignete interne und externe Schulungsmaßnahmen, Weiterbildungsveranstaltungen und angemessene Einarbeitungszeiträume gesichert. Eine gezielte Einarbeitung neuer Mitarbeiter wird durch die Pflegedienstleitung sichergestellt.
In regelmäßigen Gesprächen zwischen dem Mitarbeiter und der Führungskraft werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen abgestimmt. Jeder Mitarbeiter kann jederzeit formlos eigene Vorschläge für Schulungen bei den Führungskräften machen.
4.2.1. Personalauswahl
Anhand eines Anforderungsprofils erfolgt nach Prüfung
interner Möglichkeiten eine externe Ausschreibung für die zu besetzende Stelle.
Gemäß Stellenbeschreibung und von der Geschäftsleitung vorgegebenen Kriterien
erfolgt eine Vorauswahl anhand der Bewerbungsunterlagen.
Die geeignetsten Bewerber werden zu persönlichen Gesprächen in unser
Unternehmen eingeladen. Anhand der Checkliste für Bewerbungen werden die Bewerbungsgespräche
vorbereitet.
Nach den Bewerbungsgesprächen entscheidet die Geschäftsleitung sich für einen
oder mehrere Bewerber.
Mit dem potentiellen neuen Mitarbeiter werden ein oder mehrere Probearbeitstage vereinbart. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erprobung des neuen Arbeitsumfeldes. Nach Ablauf der Probearbeitstage wird unter Berücksichtigung der Einschätzung der Mitarbeiter eine Entscheidung für einen oder mehrere Bewerber getroffen.
4.2.2. Personaleinstellung
Mit dem neuen Mitarbeiter wird ein Arbeitsvertrag
geschlossen. Bei Arbeitsbeginn erhält der Mitarbeiter eine mündliche und
schriftliche Einweisung in die Bestimmungen des Datenschutzes und in die
geltenden Sicherheitsbestimmungen. Der Mitarbeiter unterschreibt die Verpflichtung
auf den Datenschutz gemäß § 5 BDSG und bestätigt die Schulung in die
Sicherheitsbestimmungen schriftlich.
Für den neuen Mitarbeiter wird eine Personalakte angelegt, in der alle
relevanten Personalunterlagen abgelegt und gesammelt werden. Die Vollständigkeit
der Unterlagen wird anhand der Checkliste Einstellung geprüft und bestätigt.
4.2.3. Einarbeitung
Die Einarbeitung erfolgt systematisch und zielorientiert. Sie basiert auf Informationen über den Pflegedienst (z. B. Pflegekonzept und Leitbild) sowie zum Tagesablauf, die dem Mitarbeiter in Form von Einarbeitungsrichtlinien bei Einstellung ausgehändigt werden.
Die theoretischen und praktischen Kenntnisse des neuen Mitarbeiters werden überprüft und die einzelnen Schritte der erfolgten Einarbeitung auf Checklisten dokumentiert.
Während der gesamten Einarbeitungszeit steht dem neuen Mitarbeiter ein geeigneter Mentor zur Verfügung. Die Einarbeitung ist abhängig von der Qualifikation des neuen Mitarbeiters. Der zeitliche Umfang der Einarbeitung ist von uns nicht näher festgelegt und richtet sich nach den individuellen Kenntnissen und Erfahrung des jeweiligen Mitarbeiters.
Nach Beendigung der Einarbeitung wird mit dem Mitarbeiter, dem Mentor und der Pflegedienstleitung ein Abschlussgespräch geführt.
Der Mitarbeiter wird zu Beginn der Einarbeitung in das QM- Handbuch eingewiesen und wird auf die Abläufe in unserem Qualitätsmanagementsystem schriftlich verpflichtet. Die Probezeit endet mit einem abschließenden Mitarbeitergespräch und der Übernahme in das reguläre Angestelltenverhältnis.
4.2.4. Mitarbeiterbesprechungen
In unserem Unternehmen werden Mitarbeiterbesprechungen aller
Mitarbeiter einmal monatlich durchgeführt. Die Organisation der Teamsitzungen liegt
im Verantwortungsbereich der Pflegedienstleitung. Die Pflegedienstleitung
leitet die Teamsitzungen und bestimmt den Protokollführer.
Grundlage jeder Teamsitzung ist das letzte Protokoll und Vorschläge, die auf
dem Dokument „interne Kommunikation“ von Mitarbeitern gegebenenfalls vorher
eingereicht wurden.
Die Teamsitzungen werden sachlich geführt, Entscheidungen nach Möglichkeit im
Team getroffen.
Es wird ein Protokoll geführt, in dem alle zu erledigenden Maßnahmen mit Termin
und Verantwortlichkeit dokumentiert und in der nächsten Besprechung abgeprüft
werden.
4.2.5. Mitarbeiterentwicklung
Unsere Mitarbeiter werden je nach Einsatzgebiet in
regelmäßigen Zeitabständen fort- und weitergebildet. Art und Umfang des Bedarfs
werden zeitnah auf der Grundlage interner Audits, Management Review, neuer
Pflegeproduktentwicklungen, Mitarbeiterwünschen und Mitarbeitergesprächen
ermittelt und im Fortbildungsplan erfasst.
Regelmäßig erforderliche Schulungen werden in den geplanten Abständen
durchgeführt. Fortbildungsangebote von Herstellern, Lieferanten oder
Kooperationspartnern werden in der Regel kurzfristig angeboten (zwei bis drei
Monate vor Schulungstermin) und können daher von uns erst kurzfristig geplant
werden. Die Geschäftsleitung ordnet bei Bedarf kurzfristig gesonderte
Schulungen an.
Im Management Review bewertet die Geschäftsleitung den Nutzen der
durchgeführten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, ermittelt den zukünftigen
Bedarf und legt diesen entsprechend den Unternehmenszielen fest. Mitarbeiter,
die interne oder externe Fortbildungen besuchen, sind daher verpflichtet, diese
schriftlich zu bewerten. Zertifikate bzw. Zeugnisse verbleiben im Original bei
dem geschulten Mitarbeiter. Eine Kopie wird in die Personalakte aufgenommen und
der Vorbereitung des Management Reviews zugrunde gelegt.
4.2.6. Betriebsordnung
Die Betriebsordnung wird jedem Arbeitnehmer ausgehändigt.
Personalverhalten allgemein
Die Mitarbeiter unseres Unternehmens verbringen viel Zeit miteinander. Um die gemeinsame Arbeit und die Bedingungen am Arbeitsplatz so angenehm und sinnvoll wie möglich zu gestalten, haben wir in unserem Unternehmen einige Spielregeln für den täglichen Ablauf festgelegt:
ü Pünktlichkeit
ü Einhaltung der Pausenzeit
ü Rauchverbot außerhalb der Raucherzonen
ü Alkohol- und Drogenverbot im gesamten Unternehmen
ü Einhaltung der Umgangsrichtlinien
ü Höflicher Umgang miteinander
ü Einhaltung der Abläufe im QM – Systems
ü Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften
Direktionsrecht
Die Anweisungen zur Betreuung von Kunden werden ausschließlich von der Pflegedienstleitung bzw. Geschäftsführung erteilt.
Besondere Sorgfaltspflichten
Jeder Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können zu erfüllen sowie den Anordnungen der Vorgesetzten und der mit Dienstordnungsaufgaben betrauten Personen Folge zu leisten. Die Ausübung der Pflegetätigkeit erfordert eine besondere Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
Dienstantritt
Die Arbeitszeit richtet sich nach dem jeweiligen Dienstplan, der von der Pflegedienstleitung monatlich neu erstellt wird und nach dem wöchentlichen Einsatzplan. Der Arbeitnehmer hat pünktlich zu der aufgeführten Zeit am angegebenen Ort zu erscheinen. Eine Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Betreuungsablauf
Der Arbeitnehmer hat den im Einsatzplan festgelegten Betreuungsablauf der Patienten einzuhalten. Sollte die Einhaltung des Einsatzplanes nicht gewährleistet sein, ist die Pflegedienstleitung unverzüglich zu benachrichtigen.
Pflegedokumentation
Der Arbeitnehmer hat über die Pflege und Betreuungsleistungen beim Kunden eine genaue Pflegedokumentation zu führen. In dieser sind Datum und Zustand des Kunden festzuhalten. Diese Dokumentation ist dem Arbeitgeber monatlich zu übergeben.
Fahrzeugbenutzung
Nutzung eines Dienstfahrzeuges
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Pflege und Wartung des ihm anvertrauten Fahrzeugs zu sorgen. Bei Unfällen sind Polizei und Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Die private Nutzung des PKW ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht gestattet. Der Arbeitnehmer hat darauf zu achten, dass nach Benutzung der PKW mit mindestens halbgefülltem Benzintank abgestellt wird. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fahrtenbuch zu führen und dieses bis Mitte des nächsten Monats dem Arbeitgeber vorzuzeigen. Verstößt der Arbeitnehmer gegen die aufgeführten Verpflichtungen, hat er dem Arbeitgeber den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
Nutzung eines Privatfahrzeuges
Soweit der Arbeitnehmer einen Privat-PKW benutzt, hat er Anspruch auf Erstattung einer Kilometerpauschale. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, einen Fahrtennachweis auf dem hierzu im Büro vorgehaltenen Vordruck zu führen. Die gefahrenen Kilometer werden nur nach Vorlage des Fahrtennachweises erstattet.
4.3. Infrastruktur und Arbeitsumgebung
In der RADUGA werden die erforderlichen Büro- und Kommunikationseinrichtungen, Fahrzeuge und Arbeitsmittel vorgehalten, regelmäßig durch interne und externe Wartungsarbeiten überprüft und mittels entsprechender Maßnahmen durch die Pflegedienstleitung auf Stand gehalten.
Die Geschäftsführung unternimmt alles Notwendige, um die Arbeitsumgebung aller Mitarbeiter
durch stetige Verbesserung so zu gestalten, dass dadurch die Zufriedenheit und die
Motivation erhöht werden. Grundlage für die Ausgestaltung der Arbeitsumgebung sind Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Chemikaliengesetz, Strahlenschutzverordnung, Mutterschutzgesetz und Gerätesicherheitsgesetz.
Das äußere Erscheinungsbild, Ordnung und Sauberkeit nach innen und außen sind für uns ein Zeichen für Qualität. Deshalb messen wir diesem Punkt besondere Bedeutung bei.
4.3.1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Die Beschäftigten und die Geschäftsführung des Unternehmens
verpflichten sich, ein von Respekt und Achtung geprägtes Umfeld zu schaffen und
jegliche Benachteiligung und Diskriminierung, d.h. sämtliche Handlungen, die
ein von Entwürdigungen, Anfeindungen, Erniedrigungen und Einschüchterungen
geprägtes Umfeld erschaffen können zu unterlassen und zu verhindern.
Eine Benachteiligung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn sie mittelbar oder
unmittelbar dazu führt, dass die betreffende Person eine ungünstigere
Behandlung erfährt, als eine vergleichbare Person in einer ähnlichen Situation,
die das Benachteiligungsmerkmal nicht aufweist.
Das in Verkehr bringen von pornografischen Darstellungen, anzüglichen Bildern und Texten sowie sonstigen Darstellungen sexuellen Inhalts ist untersagt.
Diskriminierungsvorwürfe sind der Geschäftsleitung sofort mitzuteilen. Die Geschäftsleitung wird bei Verstößen gegen das AGG geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung einleiten. Die Maßnahmen, wie Abmahnung, Versetzung, Schulung oder Kündigung sind vom Einzelfall abhängig und auf die Beseitigung des Missstandes ausgerichtet.
Die Mitarbeiter werden diesbezüglich bei Einstellung und regelmäßig belehrt. Das AGG ist im Büro jederzeit einzusehen.
4.3.2. Hygiene
Alle in unserem Unternehmen einzuhaltenden
Hygienevorschriften sind in unserem QM-Handbuch dokumentiert. Unsere
Mitarbeiter werden in die jeweils gültigen Hygienevorschriften geschult und
sind verpflichtet, die Hygienevorschriften in unserem Unternehmen einzuhalten.
Die Einweisung in die Hygienevorschriften wird dokumentiert und die Einweisung
wird von den Mitarbeitern durch Unterschrift bestätigt.
Unser Büro einschließlich aller Nebenräume wird regelmäßig gereinigt und bei
Bedarf desinfiziert. Mitarbeiter, die einen Patienten versorgt haben, waschen
und desinfizieren sich vor und nach der Versorgung die Hände. Bei Kontakt mit
Ausscheidungen werden Einmal - Handschuhe getragen.
4.3.3. Arbeitschutz
In unserem Unternehmen werden alle Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen einschließlich der Vorgaben zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen eingehalten. Die Geschäftsführung unseres Unternehmens ist verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit.
Die Geschäftsführung oder der von ihr gegebenenfalls zu benennende Arbeitssicherheitsbeauftragte informieren sich ständig über alle einschlägigen Gesetze und Richtlinien und nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen der Berufsgenossenschaft und des bpa zum Thema Arbeitssicherheit teil.
Die Arbeitsumgebung wird regelmäßig durch Geschäftsführung und Pflegedienstleitung überprüft. Entsprechend den anzutreffenden Risiken und Abweichungen werden zur Vermeidung absehbarer Gefahren für Mitarbeiter und Dritte, wenn erforderlich unter Hinzuziehung der betreffenden Mitarbeiter sowie einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls des Betriebsarztes, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalysen mit Risikoklasseneinteilungen erstellt und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung bzw. Beseitigung von Abweichungen geplant und umgesetzt.
Bei Problemen wird eine externe Fachkraft für Arbeitsicherheit als Experte beratend hinzugezogen.
Die Geschäftsführung schult alle Mitarbeiter bei der Einstellung und in den vorgeschriebenen Zeitabständen in alle relevanten Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen.
Für alle Mitarbeiter im Unternehmen liegen alle notwendigen Gefahren- und Arbeitsschutzhinweise aus.
Alle zum Gesundheitsschutz erforderlichen Betriebsmittel wie
z. B. Schutzkleidung, Handschuhe, Mundschutz usw. sind in ausreichender
Stückzahl in den dafür vorgesehenen Betriebsbereichen vorhanden. Sollte hier
ein Bedarf entstehen, so sind alle Mitarbeiter dazu angehalten, diesen
rechtzeitig der Pflegedienstleitung zu melden.
Alle Mitarbeiter werden regelmäßig gemäß § 12 ArbSchG
über die Gefährdungen einschließlich Umgang mit Gefahrstoffen und die
einzuhaltenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen am jeweiligen
Arbeitsplatz geschult. Die Schulung erfolgt bereits bei der Einstellung des
Mitarbeiters bzw. vor der Einführung eines neuen Arbeitsmittels/ Gefahrstoffs.
Von der Geschäftsführung wird durch Benennung, Schulung und Überwachung geeigneter Verantwortlicher sichergestellt, dass bei Notfällen Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Die Lagerräume erfüllen die Bedingungen zur Lagerung der Produkte bezüglich der Umgebungsbedingungen, Sauberkeit, Temperatur, Abgeschlossenheit und Zugriffsberechtigung.
In unserem Unternehmen werden verschiedene Gefahrstoffe
eingesetzt. Dabei werden alle geltenden Arbeitssicherheitsbestimmungen,
insbesondere die Gefahrenstoffverordnung, eingehalten. Alle Gefahrenstoffe sind
im Gefahrenstoffverzeichnis, welches durch die Geschäftsführung bzw. den
Sicherheitsbeauftragten erstellt und gepflegt wird, aufgeführt. Alle
Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen, die den Umgang mit
Gefahrstoffen in unserem Unternehmen regeln, sind im Unternehmen vorhanden und
liegen für alle Mitarbeiter aus. Alle gesetzlichen Auflagen zur Lagerung der
Gefahrenstoffe werden von uns berücksichtigt. Alle Mitarbeiter sind
verpflichtet, die personenbezogenen sowie die technischen Schutzmaßnahmen
einzuhalten und zu befolgen.
Eine gegebenenfalls erforderliche Entsorgung von Gefahrstoffen erfolgt unter
Berücksichtigung aller gesetzlichen und herstellerspezifischen Vorgaben sowie
den Vorgaben der Entsorgungsbetriebe.
4.3.4. Betriebliches Gesundheitswesen
Unsere Mitarbeiter werden zur Erkennung und Vermeidung gesundheitlicher Risiken bei Einstellung, relevanten Gesundheitsgefährdungen und regelmäßig alle zwei Jahre dem Betriebsarzt vorgestellt. Dieser führt eine Gesundheitskartei und berät die Geschäftsführung bei festgestellten Gesundheitsgefährdungen und –beeinträchtigungen hinsichtlich Tätigkeitsmerkmalen- und Einschränkungen der Mitarbeiter.
5. Dienstleistungsrealisierung
Folgende Prozesse und Unterprozesse für die Dienstleistungsrealisierung finden in der RADUGA Anwendung:
Kernprozesse
ü Kommunikation mit dem Kunden
ü Pflegeberatung
ü Kundenaufnahme
ü Zusammenarbeit mit den Beteiligten
ü Leistungsbeantragung und Kostenklärung
ü Pflegeanamnese und Biografie
ü Pflegeplanung
ü Organisatorische Vorbereitung der Pflegeeinsätze
ü Pflegedurchführung
ü Dienstnachbereitung
ü Rufbereitschaftsdienst
ü Pflegedokumentation
ü Pflegevisite
ü Reklamationsbearbeitung
ü Pflegebeendigung
ü Leistungsabrechnung
Unterstützungsprozesse
ü Buchhaltung
ü Urlaubsplanung
ü Personalführung
ü Verfallsdatenüberwachung
ü Prüfmittelüberwachung
ü Geräteüberwachung
ü Umgang mit Kundeneigentum
ü Beobachtungs- und Meldewesen
ü Beschaffung
Für alle oben genannten Prozesse werden in der jährlichen Managementbewertung Qualitätsziele definiert und deren Erreichung überprüft.
Die Geschäftsführung stellt sicher, dass die für die Dienstleistungen notwendigen Prozesse sowie die zugehörige Dokumentation geplant werden und die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
Neu eingeführte Verfahren und Methoden werden validiert. Zur Bewertung werden geeignete Kriterien, wo möglich Kennzahlen definiert und deren Einhaltung kontrolliert und dokumentiert.
5.1. Kommunikation mit dem Kunden
Unter „Kommunikation mit dem Kunden“ werden bei uns alle mit der Dienstleistungserbringung verbundenen Kernprozesse verstanden. Für uns sind alle Personen und Institutionen, mit denen wir geschäftsmäßige Kontakte pflegen Kunden. Die Meinung unserer Kunden ist Bestandteil unserer Arbeit. Wir bemühen uns bei jeder Gelegenheit um direkten persönlichen Kontakt zu unseren Kunden.
5.2. Pflegeberatung
5.2.1. Pflegebegutachtung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Gemäß SGB XI § 37 Abs. 3 sind alle Kunden, die Pflegegeldleistungen wählen, verpflichtet, die Qualität und Sicherstellung der Pflege bei Pflegestufe I und Pflegestufe II alle sechs Monate, bei Pflegestufe III alle drei Monate durch einen zugelassenen Pflegedienst überprüfen zu lassen.
Die Pflegedienstleitung vereinbart bei Anfrage einen Begutachtungstermin beim Kunden vor Ort, bei dem auch die Pflegeperson anwesend ist.
Die Pflegebegutachtung kann auch von einer geeigneten Pflegefachkraft vorgenommen werden.
Bei dem Besuchstermin überprüft der Mitarbeiter anhand der Schilderung des Pflegeumfangs durch den Kunden und seine Pflegeperson, diesbezüglichen eigenen Nachfragen und Beobachtung des Pflegezustands, ob die Pflege ordnungsgemäß durchgeführt wird und die pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Abweichungen und Optimierungsmöglichkeiten, einschließlich Hilfsmittelbedarf und weitergehenden Schulungs- und Beratungsbedarf nach § 45 SGB XI sowie gegebenenfalls aus Sicht des Mitarbeiters angeratene und mögliche professionelle Unterstützung durch Sachleistungen nach § 36 SGB XI, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI werden mit dem Kunden und seiner Pflegeperson besprochen und auf dem Formularvordruck dokumentiert. Gegebenenfalls unterbreitet die Pflegedienstleitung dem Kunden einen entsprechenden Vorschlag über Unterstützungsmöglichkeiten durch unser Unternehmen. Anschließend wird der Begutachtungsbericht an die auftraggebende Pflegekasse/ Ersatzpflegekasse übermittelt und es erfolgt die Rechnungsstellung an den Kostenträger bzw. bei Privatpatienten an den Kunden.
5.2.2. Individuelle Schulung, Pflegekurse und Überleitungspflege nach § 45 SGB XI
Angehörige und Pflegepersonen haben die Möglichkeit, individuelle Schulungen in der Häuslichkeit des Kunden und Kurse in unseren Büroräumen zu unterschiedlichen pflegerischen Themen bedarfsorientiert z.B. auch nach Entlassung des Pflegebedürftigen aus einer stationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Die Schulungs- und Beratungsleistungen werden von unserer hierfür qualifizierten Pflegedienstleistung gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Experten erbracht. Die Pflegedienstleitung vereinbart individuelle Schulungen aufgrund des konkreten Bedarfes bei Angehörigen bzw. Pflegepersonen der von uns betreuten Kunden oder auf direkte Anfrage von Pflegepersonen und interessierten Angehörigen. Anzahl und zeitlicher Umfang richten sich nach den Inhalten und werden gemäß Rahmenvereinbarungen mit den Kunden individuell verabredet. Individuelle Schulungen werden von der Pflegedienstleitung konzeptionell und didaktisch vorbereitet und entsprechend den Rückmeldungen gegebenenfalls angepasst. Die Durchführung erfolgt praxisbezogen und beinhaltet bei Bedarf Anleitungen und Demonstrationen. Geeignete Informations- und Lernmaterialien werden von uns vorgehalten und den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Falle der Entlassung aus einer stationären Einrichtung (Überleitungspflege) werden individuelle Schulungen nach Möglichkeit bereits vor der Entlassung begonnen und innerhalb von drei Tagen nach Entlassung fortgesetzt.
Angebotene Kurse für jeweils bis zu zehn Teilnehmer werden thematisch und konzeptionell mit den Pflegekassen abgesprochen und stehen nach Terminierung und Bekanntgabe über verschiedene Medien der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Themen sind auf Pflegeinhalte, Pflegeorganisation und theoretisches Hintergrundwissen ausgerichtet.
Aufgrund bestehender Rahmenvereinbarungen nach § 45 SGB XI werden die Kosten für oben genannte Leistungen von verschiedenen Pflegekassen vollständig übernommen. Die Schulungen und Kurse werden entsprechend der jeweiligen Rahmenvereinbarung auf dafür vorgesehenen externen Formblättern dokumentiert und in unserem Büro aufbewahrt. Die Teilnahme wird von den Angehörigen/ Pflegepersonen mit Datum, Zeit und Unterschrift bestätigt und mit der anschließend erfolgenden Abrechnung an die jeweilige Pflegekasse gesandt. Die abschließende Nachbereitung beinhaltet eine Auswertung der von den Teilnehmern regelmäßig eingeholten Schulungsbewertungen.
5.3. Kundenaufnahme
Die zumeist telefonischen Anfragen von potentiellen Kunden, deren Angehörigen, Betreuern, Krankenhaus, behandelndem Arzt, Gesundheitsamt oder Kostenträger werden dokumentiert und mit allen zur Verfügung gestellten Informationen an die Pflegedienstleitung weitergeleitet, die umgehend einen Termin am Aufenthaltsort des potentiellen Kunden abspricht und mit allen benötigten Bezugspersonen des Patienten koordiniert.
Vor Ort erfolgt durch die Pflegedienstleitung eine den Umständen entsprechende, nach Möglichkeit umfassende Vorstellung unseres Unternehmens und des Leistungsangebots anhand des Unternehmensflyers. Im persönlichen Gespräch wird schrittweise der Pflege-/ Unterstützungsbedarf ermittelt und vereinbart. Die Pflegedienstleitung berät den Kunden und unterbreitetet im Ergebnis einen oder mehrere Unterstützungsvorschläge, die sie gemeinsam mit dem Kunden bzw. seinen Bezugspersonen hinsichtlich der von ihr kalkulierten Kosten der erforderlichen/ gewünschten Unterstützung einschließlich der Aufklärung über die Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung, über einen gegebenenfalls zu leistenden Eigenanteil und sonstige mögliche Ansprüche (z.B. Sozialhilfe) bespricht. Eine mögliche Verhandlung über Leistungsumfang und Kosten richtet sich grundsätzlich nach den Wünschen und Vorstellungen des Kunden. Sind diese nicht zu erfüllen oder ist eine gesundheitliche Gefährdung des Kunden durch pflegerische Unterversorgung anzunehmen, muss die Pflege abgelehnt und gegebenenfalls beteiligte Dritte hierüber informiert werden (z.B. Angehörige, Pflegekasse, Krankenkasse, behandelnder Arzt). Nach erfolgter Einigung werden, sofern nicht bereits erfolgt, mit Einverständnis des Kunden unter Einbeziehung der Bezugspersonen alle dienstleistungsrelevanten persönlichen und gesundheitlichen Daten schriftlich bzw. EDV-gestützt aufgenommen, der Pflegevertrag geschlossen, Hilfestellungen bei der Leistungs- und Hilfsmittelbeantragung gegeben. Nötigenfalls werden Schlüssel für den Zugang zur Häuslichkeit des Kunden in ausreichender Anzahl gegen Quittung auf dem dafür vorgesehenen Schlüsselvertrag in Empfang genommen. Wenn der Kunde Bedenkzeit wünscht oder zur Abklärung längere Zeit erforderlich ist, können die beschriebenen Arbeitsschritte in mehreren Etappen erfolgen. Alle neuen Patienten werden in der täglichen Leitungsbesprechung vorgestellt.
5.4. Zusammenarbeit mit Beteiligten
5.4.1. Hausarzt/ behandelnde Ärzte
Der Hausarzt wird mit Einverständnis des Kunden bei Leistungsbeginn und relevanten Veränderungen über Gesundheitszustand und häusliche Pflegesituation telefonisch und per Fax informiert. Bei Erbringung von Behandlungspflegeleistungen erstellt die Pflegedienstleitung anlassbezogen und regelmäßig zwei Wochen vor Ende des Quartals einen qualifizierten Bericht und leitet diesen unaufgefordert an den behandelnden Arzt weiter.
Mit Einverständnis des Kunden wird dem Hausarzt ein beobachteter Unterstützungsbedarf häuslicher Krankenpflege sowie der Bedarf an Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und pflegerischen Verbrauchsmaterialien und im Falle der Medikamentengabe durch uns evtl. aufgebrauchten/ nicht vorhandenen Medikamenten zeitnah mitgeteilt bzw. der Kunde und seine Angehörigen werden diesbezüglich an den Arzt verwiesen. Der Arzt entscheidet, ob und wenn- welche Behandlungspflege durchgeführt wird, welche Medikation erfolgen soll und welche Pflegehilfsmittel benötigt werden und erstellt Rezepte und Verordnungen.
Erforderlichenfalls und auf Wunsch des Kunden wird mit dem Arzt ein gemeinsamer Termin beim Patienten vereinbart.
Sofern Anordnungen des Hausarztes benötigt werden und eine direkte Rücksprache nicht möglich ist, holt die Pflegedienstleitung bzw. die jeweilige zuständige Pflegefachkraft rechtzeitig telefonisch die Rückmeldung ein.
Die in der Regel beim Kunden aufbewahrte Pflegedokumentation ist jederzeit für den Arzt einsehbar. Der Arzt wird zu Beginn darauf hingewiesen, dass Anordnungen auf dem dafür vorgesehenen Verordnungsblatt und im Medikamentenblatt von ihm dokumentiert werden. Medikationsänderungen werden von uns vor Ort in der Pflegedokumentationsmappe dokumentiert, sofern die Medikamentengabe zu unseren Leistungen gehört. Ansonsten bleibt das Medikamentenblatt vor Ort leer, damit im Notfall keine eventuell falschen Informationen weitergegeben werden. Bei mündlichen Anordnungen/ Änderungen des Arztes wird unverzüglich ein schriftlicher Medikamentenplan angefordert. Eine Kopie wird in der Dokumentation vor Ort aufbewahrt, das Original wird in unserem Büro abgelegt. Medikationsänderungen- und sonstige Anordnungen des Arztes werden von betreffenden Mitarbeitern nach Kenntnis unverzüglich an die Pflegedienstleitung weitergeleitet.
Erfolgte Gespräche mit der Praxis, einschließlich Informationen unsererseits an den Arzt und Anordnungen des Arztes werden vollständig dokumentiert und in der Kundenakte entsprechend den festgelegten Fristen aufbewahrt.
Oben genannte Regelungen gelten selbstverständlich für alle behandelnden Ärzte.
5.4.2. Krankenhäuser
Alle Sozialdienste und das Entlassungsmanagement der Hamburger Krankenhäuser werden regelmäßig über das Leistungsangebot und die freien Kapazitäten durch uns informiert. Wenn sich Sozialdienste oder Entlassungsmanagement zwecks Überleitung von Kunden an uns wenden, nehmen wir die Stammdaten, den Aufenthaltsort des Kunden im Krankenhaus, Kontaktdaten der Bezugspersonen, gesundheitliche Daten, derzeitigen Pflegebedarf und Versicherungsdaten telefonisch auf und vereinbaren nach Möglichkeit einen gemeinsamen Termin zwischen Pflegedienstleitung, Kunden und Bezugspersonen im Krankenhaus. Die Pflegedienstleitung informiert sich über den Zustand des Kunden und verschafft sich im Gespräch ein Bild über den Pflegebedarf und die Problematik der häuslichen Versorgungssituation. Wenn erforderlich wird an dieser Stelle noch einmal Kontakt mit dem Sozialdienstmitarbeiter, dem Pflegepersonal oder dem Stationsarzt aufgenommen, um Einzelheiten zu klären. Anschließend erfolgt wenn möglich direkt im Krankenhaus, ansonsten telefonisch eine Absprache mit dem Sozialdienst/ Entlassungsmanagement oder dem Stationsarzt hinsichtlich evtl. erforderlichen Pflegeversicherungseilantrages, Planung der rechtzeitigen Hilfsmittel-, Pflegehilfsmittel- und Verbrauchsmaterialversorgung, Entlassungstermin und gegebenenfalls Krankentransport. Es wird außerdem vereinbart, ob und wie eine Rückmeldung durch uns nach erfolgter Überleitung erfolgen soll. Der Kunde und auf Wunsch seine Bezugspersonen werden über alle Schritte zeitnah von uns informiert und das Einverständnis wird eingeholt.
Bei Verlegung eines von uns betreuten Kunden ins Krankenhaus unterstützen wir bei Notwendigkeit individuell bei Terminierung und allen vorbereitenden Maßnahmen und Absprachen und nehmen hierzu Kontakt mit dem Krankenhaus auf. Wir organisieren bei begründetem Wunsch den Transport ins Krankenhaus. Der anwesende Pflegemitarbeiter achtet darauf, dass dem Mitarbeiter des Krankentransports der aktuelle, vollständig ausgefüllte Überleitungsbogen, bei Bedarf der gerontopsychiatrische Überleitungsbogen sowie eventuell benötigte weitere Unterlagen, z.B. Befunde sowie die Wohnungsschlüssel, der Einweisungs- und Transportschein sowie die Krankenversicherungskarte ausgehändigt werden. Der anwesende Pflegemitarbeiter achtet des weiteren auch darauf, dass alle regelmäßig benötigten Hilfsmittel, Pflegeutensilien, Medikamente und persönlichen Gegenstände sowie angemessene Bekleidung mitgenommen bzw. mitgegeben werden. Nach Einlieferung des Kunden im Krankenhaus nimmt die Pflegedienstleitung zügig mit der aufnehmenden Abteilung Kontakt auf und erkundigt sich, ob alles reibungslos geklappt hat und ob insbesondere alle benötigten Informationen zum Kunden und die Kontaktdaten unseres Unternehmens vorliegen. Die Pflegedienstleitung trifft bei Bedarf weitere Absprachen mit den Klinikmitarbeitern und bittet um rechtzeitige Benachrichtigung bei Entlassungsplanung.
Befinden sich von uns betreute Kunden im Krankenhaus, erkundigt sich die Pflegedienstleitung mindestens einmal wöchentlich telefonisch nach dem Befinden und führt bei Bedarf und längeren Krankenhausaufenthalten Besuche durch.
5.4.3. Apotheken
Sofern die Medikamentengabe zu unseren Leistungen beim Kunden gehört, wird sichergestellt, dass bei Pflegebeginn und jederzeit alle benötigten Medikamente beim Kunden vorhanden sind. Sollten Medikamente zur Neige gehen, werden der Kunde bzw. seine Angehörigen rechtzeitig darauf hingewiesen. Im Normalfall werden Medikamente vom Kunden oder seinen Angehörigen besorgt. Auf begründeten Wunsch des Kunden wird die Rezeptanforderung und -einlösung auch direkt von unseren Mitarbeitern vorgenommen. Die Wahl der Apotheke ist grundsätzlich Sache des Kunden. Hat der Kunde keine feste Apotheke, empfehlen wir ihm gegebenenfalls einen unseren Kooperationspartner, um eine optimale und kostengünstige Versorgung sicherzustellen. Sollte auf Wunsch des Kunden die Besorgung der Medikamente durch uns vereinbart sein, erfolgt die Rezepteinlösung regelhaft in einer mit dem Kunden abgesprochenen mit uns kooperierenden Apotheke. Die mit uns kooperierenden Apotheken erhalten Medikamentenanforderungen auf den vereinbarten Formularen zusammen mit einer Kopie der Rezepte per Fax, Rezepte werden unverzüglich auf dem Postweg im Original nachgereicht. Gegebenenfalls erfolgt eine telefonische Rücksprache bei Unklarheiten und Besonderheiten. Die Lieferung erfolgt durch die Apotheken in der Regel frei Haus zum Kunden, in Ausnahmefällen zu uns ins Büro. Nicht aufgebrauchte und abgelaufene Medikamente werden in Absprache mit dem Kunden an die ausliefernde Apotheke zur Entsorgung zurückgegeben. Die Stammapotheke des Kunden sowie alle Bestellungen/ Kontakte werden unter Angabe der beauftragten Apotheke in der Kundenakte vermerkt.
5.4.4. Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen
Unsere Pflegedienstleitung und die zuständigen Pflegefachkräfte achten darauf, dass unseren Kunden jederzeit die erforderlichen Pflegehilfsmittel, Hilfsmittel und pflegerischen Verbrauchsmaterialien in angemessener Qualität und Quantität zur Verfügung stehen und diese zweckentsprechend, fachmännisch und wirtschaftlich eingesetzt werden. Kunden werden zu Beginn der Versorgung und später regelmäßig hinsichtlich des Bedarfes beraten und in den Umgang eingewiesen bzw. geschult. Im Normalfall werden Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmaterialien vom Kunden oder seinen Angehörigen besorgt. Auf begründeten Wunsch des Kunden wird eine Rezeptanforderung und -einlösung oder eine eventuell erforderliche Beantragung beim Kostenträger sowie die Weiterleitung der Bestellung an den Lieferanten auch direkt von unseren Mitarbeitern vorgenommen. Grundsätzlich obliegt dem Kunden die Wahl des Lieferanten. Um eine optimale und kostengünstige Versorgung sicherzustellen, empfehlen wir dem Kunden unter Beachtung bestehender Verträge des Lieferanten mit den Kostenträgern einen unserer auf die jeweilige Versorgung spezialisierten herstellerunabhängigen Kooperationspartner. Die mit uns kooperierenden Sanitätshäuser bzw. Homecare-Unternehmen erhalten Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelbestellungen auf den vereinbarten Formularen zusammen mit einer Kopie der Rezepte per Fax, Rezepte werden unverzüglich auf dem Postweg im Original nachgereicht. Gegebenenfalls erfolgt eine telefonische Rücksprache bei Unklarheiten und Besonderheiten. Die Lieferung erfolgt durch den Lieferanten mit Terminabsprache in der Regel frei Haus zum Kunden, in Ausnahmefällen zu uns ins Büro. Nicht mehr benötigte Hilfsmittel/ Pflegehilfsmittel werden dem Lieferanten mitgeteilt und von diesem nach Terminabsprache mit dem Kunden wieder abgeholt. Reparaturanforderungen werden umgehend an den jeweiligen Lieferanten weitergeleitet und telefonisch ein Termin/ Ersatzlieferung vereinbart.
Bei Problemen in der pflegerischen Versorgung im Zusammenhang mit einzusetzenden Hilfsmitteln/ Materialien beraten wir uns mit Einverständnis des Kunden und in Absprache mit dem behandelnden Arzt gegebenenfalls mit spezialisierten Mitarbeitern der Homecare-Unternehmen, z.B. Wundmanagern, Ernährungsberatern, Stomatherapeuten. Empfehlungen und Absprachen werden in die Kundenakte aufgenommen. Das Stammsanitätshaus/ Homecare-Unternehmen des Kunden sowie alle Bestellungen bzw. Kontakte werden unter Angabe des beauftragten Lieferanten in der Kundenakte vermerkt.
5.4.5. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie u.a.
Benötigen unsere Kunden auf ärztliche Verordnung ambulante krankengymnastische, ergotherapeutische, logopädische u.ä. Leistungen, unterstützen wir bei Bedarf bei der Suche und Terminierung. Ist dies nicht der Fall, bitten wir den Kunden um Mitteilung der Kontaktdaten. Mit Einverständnis des Kunden sorgen wir dafür, dass nach Möglichkeit zu Beginn der Therapie ein gemeinsames Treffen zwischen Therapeuten und zuständiger Pflegefachkraft erfolgt, um mit dem Therapeuten mögliche unterstützende pflegerische Maßnahmen hinsichtlich der therapeutischen Wirksamkeit abzusprechen und dem Therapeuten relevante Informationen zu geben. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine telefonische Absprache mit dem Therapeuten unter Verantwortung der Pflegedienstleitung. Außerdem fordern wir den Therapeuten auf, uns regelmäßig Rückmeldungen zu geben. Bei Problemen holen wir uns beim Therapeuten Beratung ein. Die Pflegemitarbeiter teilen der Pflegedienstleitung regelmäßig ihre Beobachtungen hinsichtlich des Therapiefortschritts mit. Bei Problemen bzw. Verschlechterung erfolgt nach Einverständnis des Kunden eine unverzügliche Benachrichtigung des Therapeuten und des behandelnden Arztes.
5.4.6. Sonstige Anbieter
Wir beraten unsere Kunden bei Bedarf hinsichtlich der
Möglichkeiten der Inanspruchnahme von mobiler Mahlzeitenversorgung, mobiler
Fußpflege, mobilem Friseur sowie Seelsorge, Selbsthilfeorganisationen, Tagespflegeeinrichtungen,
Freizeitangeboten u.ä. und vermitteln bei Bedarf den
Kontakt. Hierzu halten wir ein Anbieterverzeichnis und ausgewählte
Informationsmaterialien vor. Mit Einverständnis der Kunden tauschen wir uns mit
den Anbietern nach Erfordernis aus.
5.5. Leistungsbeantragung und Kostenklärung
5.5.1. Pflegeversicherungs- und Sozialhilfeleistungen
Auf begründeten Wunsch des Kunden unterstützt die Pflegedienstleitung bei der Beantragung von Pflegeversicherungs- und Sozialamtsleistungen. Die Antragstellung erfolgt gegenüber dem Kostenträger zunächst formlos unter Angabe von Begründung, Leistungsbedarf und eventuellen relevanten Zusatzinformationen auf dem Geschäftspapier unseres Unternehmens mit zusätzlicher Bestätigung der Richtigkeit durch Unterschrift des Kunden bzw. seines Bevollmächtigten unter Hinzufügung von Pflegevertrag und Kostenvoranschlag, sowie eventuell Abtretungserklärungen zwecks direkter Abrechnung mit dem Kostenträger. Zwecks Fristwahrung werden die Anträge zusätzlich zur postalischen Versendung im Vorweg an den Kostenträger gefaxt. Sollten Formblätter der Kostenträger zur Verfügung stehen, werden diese genutzt bzw. nachträglich wenn erforderlich mit Hilfestellung durch die Pflegedienstleitung oder einen von ihr beauftragten Mitarbeiter vom Kunden ausgefüllt. Bei Hilfestellung achtet die Pflegedienstleitung darauf, dass alle eventuell erforderlichen Begleitdokumente, z.B. ärztliche Atteste der Antragstellung beigefügt werden.
Die Pflegedienstleitung bietet dem Kunden und den Kostenträgern regelmäßig die Beantwortung eventueller Rückfragen und ihre Teilnahme an Begutachtungen an. Bei Begutachtungen, z.B. durch den MDK, die bezirkliche Seniorenberatung oder das Gesundheitsamt, berichtet die Pflegedienstleitung auf Wunsch des Kunden bzw. auf Anfrage über den bestehenden Leistungsumfang und den von den Mitarbeitern beobachteten weitergehenden Unterstützungsbedarf und ermöglicht unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation.
Sollte sechs Wochen nach Leistungsbeantragung keine Rückmeldung des Kostenträgers vorliegen, erfolgt durch die Pflegedienstleitung eine Anfrage beim Kostenträger und gegebenenfalls eine weitere Abklärung des Sachverhalts. Die Kunden werden bei Antragstellung darüber belehrt, dass sie uns umgehend über den Zugang von Bewilligungs-/ Ablehnungsschreiben in Kenntnis setzen müssen.
Sämtlicher Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Antragstellung wird in Kopie in der Kundenakte abgelegt.
5.5.2. Krankenversicherungsleistungen
Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege erfolgt durch den behandelnden Arzt auf dem dafür vorgesehenen Formular (Muster 12). Sofern dem Kunden die Verordnung von der Praxis mitgegeben wurde und er diese an uns weiterreicht, achtet der in Empfang nehmende Mitarbeiter darauf, dass falls nicht bereits erfolgt, alle relevanten Informationen auf der Rückseite vermerkt sind, lässt den Kunden auf der Rückseite des ersten Blattes im dafür vorgesehenen Feld unterschreiben und leitet die Verordnung unverzüglich an die Pflegedienstleitung weiter. Sind der Kunde und seine Bezugspersonen nicht in der Lage, die Verordnung rechtzeitig aus der Praxis des behandelnden Arztes abzuholen, wird dies durch einen von uns damit beauftragten Mitarbeiter übernommen.
Die Pflegedienstleitung achtet darauf, dass alle vertraglich durch die Kostenträger festgelegten Informationen durch den Hausarzt vollständig, sachlich und formell richtig auf der Verordnung angegeben wurden. Bei Unstimmigkeiten erfolgt eine unverzügliche Abklärung mit der Arztpraxis und gegebenenfalls die Neuausstellung/ Korrektur durch die Praxis. Bei Änderungen und Durchstreichungen sind diese ausschließlich von der Praxis vorzunehmen und mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Die Pflegedienstleitung ergänzt die ordnungsgemäß ausgestellte Verordnung auf der Rückseite um die erforderlichen Angaben des Pflegedienstes und den Leistungsumfang. Die Pflegedienstleitung achtet streng darauf, dass die Verordnung und alle Begleitdokumente rechtzeitig, in der Regel am Tag der Ausstellung an die Krankenkasse versandt werden, da diese spätestens am zweiten der Ausstellung folgenden Werktag bei der Krankenkasse vorliegen müssen. Zwecks Fristwahrung sendet die Pflegedienstleitung die Vorder- und Rückseite des ersten Verordnungsblattes und gegebenenfalls den Medikationsplan per Fax an die Krankenkasse des Kunden. Von der Krankenkasse angeforderte zusätzliche Aufzeichnungen, z.B. Wunddokumentationen, werden aus Datenschutzgründen zusammen mit der Verordnung in einem separaten verschlossenen Umschlag unter Angabe des Patientennamens und der Aufschrift „nur vom MDK zu öffnen“ an diese weitergereicht.
Die Pflegedienstleitung achtet darauf, dass der behandelnde Arzt rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums (bei Dauerverordnungen in der Regel das jeweilige Quartal) über die Notwendigkeit der weiteren Leistungserbringung und über Veränderungen informiert wird. Dies erfolgt in der Regel über den regelmäßigen Bericht an den behandelnden Arzt und wenn erforderlich zusätzlich durch telefonische Erinnerung. Eine eventuelle Folgeverordnung muss vom Arzt innerhalb der letzten drei Tage vor Ende des Ausstellungszeitraums der vorhergehenden Verordnung ausgestellt werden. Die Abholung wird mit der Arztpraxis und den Kunden bzw. deren Bezugspersonen abgesprochen und organisiert.
Eine Kopie der Verordnung und aller mitgeltenden Dokumente wird im Büro abgelegt und entsprechend den festgelegten Fristen aufbewahrt.
5.5.3. Andere Leistungen
Pflegedienstleitung und Geschäftsführung unterstützen die von uns versorgten Kunden unentgeltlich mit Rat und Tat nach bestem Wissen und Gewissen wenn erforderlich auch bei der Beantragung anderer Leistungen, wie z.B. Zuzahlungsbefreiung in der GKV, Anerkennung einer Schwerbehinderung, Sozialhilfe einschließlich Mehrbedarfe, Blindengeld, GEZ-Befreiung. Die Unterstützung richtet sich nach individueller Situation und Bedarf.
5.6. Pflegeanamnese und Biografie
Die Pflegeanamnese und Biografie werden zum Zwecke der prozessorientierten Pflege und rechtlichen Absicherung mit Hilfe des Anamnese- und Biografiebogens beginnend ab Erstkontakt und im Erstgespräch mit dem Kunden von der Pflegedienstleitung systematisch erhoben und innerhalb des ersten Pflegeeinsatzes durch die zuständige Pflegefachkraft vervollständigt, wobei eine absolute Vollständigkeit nach unserem Verständnis nicht erreichbar ist. Aus diesem Grunde wird die Anamnese laufend von den Pflegefachkräften ergänzt und bei grundlegenden Zustandsveränderungen neu angelegt. Im weitesten Sinne als Bestandteil der Anamnese werden beim Erstgespräch auch die Risikoerhebungen für Dekubitus und Sturz durchgeführt, auf den entsprechenden Skalen dokumentiert und entsprechend den festgelegten Zeitabständen aktualisiert. Über Änderungen und Ergänzungen wird die Pflegedienstleitung von der zuständigen Pflegefachkraft umgehend informiert. In Ausnahmefällen kann es schwierig sein, die Daten zeitgerecht zu erheben, z.B. wenn der Kunde und seine Bezugspersonen keine Auskünfte geben können. In diesen Fällen erfolgt die Pflegeplanung auf der Grundlage der bis dahin gewonnenen Informationen. Ungültig gewordene Pflegeanamnesen werden entsprechend den festgelegten Aufbewahrungsfristen von der Pflegedienstleitung im Pflegedokumentationsarchiv des Kunden abgelegt.
5.7. Pflegeplanung
Für jeden Pflegekunden wird innerhalb von zwei Wochen nach Pflegebeginn unter Zugrundelegung der Aufzeichnungen aus dem Erstgespräch, der Pflegeanamnese einschließlich Biografie und der bis dahin geführten Pflegedokumentation durch die Pflegedienstleitung oder die damit von der Pflegedienstleitung beauftragte zuständige Pflegefachkraft eine schriftliche Pflegeplanung erstellt und bei Veränderungen sowie in vorher individuell festgelegten Zeitabständen anhand der jeweils neu erstellten Pflegeanamnese/ Informationssammlung zeitnah aktualisiert. Die Pflegeplanung beinhaltet aus der Anamnese abgeleitete Pflegeprobleme und -ressourcen, aus den Problemen und Ressourcen abgeleitete realistische Pflegeziele und geeignete, auf die Zielerreichung ausgerichtete Pflegemaßnahmen. Die Pflegedienstleitung ist verantwortlich für die inhaltliche und formale Richtigkeit. Wir orientieren uns an den Handlungsempfehlungen des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände. Pflegeprobleme und zugehörige Ressourcen/ Erschwernisfaktoren werden spezifiziert nach AEDL so formuliert, dass deren ggf. quantifizierbare Äußerung/ Ausdruck, Ursachen und Einflussfaktoren einschließlich Risiken und Fähigkeiten seitens des betroffenen Kunden nachvollzogen werden können (PESR-Format). Es werden nur ausreichend wichtige, eindeutige, nachvollziehbare und vor allem überprüfbare Pflegeziele mit Überprüfungsdatum festgelegt. Bei Pflegemaßnahmen wird neben deren Inhalt wenn erforderlich die Häufigkeit der Durchführung, Ablauf bzw. Art und Weise der Durchführung einschließlich Unterstützungsgrad (z.B. Übernahme, Hilfestellung, Beobachtung) sowie die erforderliche Qualifikation angegeben. Bei allen Änderungen in der Pflegeplanung erfolgt durch die zuständige Pflegefachkraft umgehend eine Information der Pflegedienstleitung und Vorlage der veränderten Pflegeplanung zur Kenntnisnahme. Ungültig gewordene Pflegeplanungen werden entsprechend den festgelegten Aufbewahrungsfristen von der Pflegedienstleitung im Pflegedokumentationsarchiv des Kunden abgelegt.
5.8. Organisatorische Vorbereitung der Pflegeeinsätze
5.8.1. Datenpflege in der EDV
Nach Abschluss des Pflegevertrages und erfolgter Kostenklärung/ Leistungsbeantragung sowie bei allen Veränderungen erfolgt durch die Pflegedienstleitung bzw. den von ihr beauftragten Mitarbeiter die Eingabe bzw. Änderung aller erhobenen leistungsrelevanten Daten in die EDV. Der Leistungsnachweis wird vor Pflegebeginn und bei laufender Pflege am Ende des Monats für den kommenden Monat ausgedruckt und in die Pflegedokumentation integriert. In unserem Unternehmen wird für die Stammdaten- und Leistungsverwaltung, die Leistungsabrechnung und die Dienst- und Einsatzplanung die Branchensoftware HyCare ambulant eingesetzt.
5.8.2. Dienst- und Einsatzplanung
Neuaufnahme
Die Pflegedienstleitung plant den Kunden entsprechend den verabredeten Zeiten und Leistungen und unter Berücksichtigung der erforderlichen Qualifikation nach Rücksprache mit der Geschäftsführung in die Tour ein und ordnet die Mitarbeiter zu. Der Kunde wird von der Pflegedienstleitung über die geplanten Einsatzzeiten und Mitarbeiter telefonisch informiert. Die Mitarbeiter erhalten von der Pflegedienstleitung die veränderten Einsatzpläne mit den erforderlichen Informationen, sowie benötigte Arbeitsmaterialien und Schlüssel über ihr Mitarbeiterfach im Büro und werden erforderlichenfalls zusätzlich telefonisch benachrichtigt, z.B. wenn ihre Tour früher als sonst oder außerhalb der Büroöffnungszeiten beginnt.
Der Mitarbeiter, der den ersten Einsatz übernimmt - bei Pflegeleistungen in der Regel die zuständige Pflegefachkraft - erhält von der Pflegedienstleitung gegebenenfalls zusätzliche Arbeitsanweisungen und übernimmt die vorbereitete Pflegedokumentationsmappe sowie eventuell benötigte Pflegehilfsmittel, Medikamente und schriftliche Unterlagen. Zusätzlicher Aufwand in den ersten Einsätzen wird in der Planung der Einsatzzeiten ausreichend berücksichtigt.
Laufende Planung
Die Pflegedienstleitung erstellt bis spätestens zum Ende der vorletzten Woche des Vormonats die monatliche Dienstplanung unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestbesetzung, aller arbeitvertraglichen und arbeitsrechtlichen Vorgaben, Status des Stundenkontos der Mitarbeiter, Urlaubsplanung, Krankenstand, Fortbildungsplanung, Mitarbeiterbesprechungen, Qualitätszirkel und der Dienstplanwünsche EDV-gestützt in Hycare. Die Freigabe erfolgt durch Aushang des Dienstplans im Büro mit Datum und Unterschrift der Pflegedienstleitung.
Die Pflegedienstleitung plant die Kunden entsprechend verabredeten Zeiten und Leistungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Qualifikation in die Touren ein und ordnet diese entsprechend Dienstplanung den entsprechenden Mitarbeitern zu. Die Mitarbeiter erhalten bis spätestens Freitag der Vorwoche ihren Wocheneinsatzplan mit allen erforderlichen Informationen. Bei akuten Veränderungen erhalten die Mitarbeiter von der Pflegedienstleitung die veränderten Einsatzpläne mit den erforderlichen Informationen. Benötigte Arbeitsmaterialien und Schlüssel erhalten die Mitarbeiter im Büro von der Pflegedienstleitung und werden erforderlichenfalls zusätzlich von ihr telefonisch benachrichtigt, z.B. wenn ihre Tour früher als sonst oder außerhalb der Büroöffnungszeiten beginnt. Änderungen in der Dienstplanung werden von der Pflegedienstleitung als solche erkennbar tagaktuell vorgenommen und den betreffenden Mitarbeitern mitgeteilt. Dienst- und Einsatzpläne werden nach Ablauf der Planungsperiode und Rückgabe durch die Mitarbeiter in der dafür vorgesehenen Ablage archiviert und in der EDV gesichert und entsprechend den o.g. Fristen aufbewahrt.
5.9. Pflegedurchführung
Beim Kunden angekommen wird vom Pflegemitarbeiter als erstes die Uhrzeit des Besuchsbeginns auf dem Leistungsnachweis erfasst. Im Falle des Ersteinsatzes stellt sich der Mitarbeiter vor, vervollständigt im gemeinsamen Gespräch die Pflegeanamnese, macht sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und trifft weitere Absprachen. Sollte es Unklarheiten geben, spricht der Mitarbeiter unverzüglich telefonisch mit der Pflegedienstleitung.
Danach werden durch die Pflegekraft alle auf dem
Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen erbracht. Dies geschieht unter
Berücksichtigung der Pflegeplanung, aller gültigen Pflegerichtlinien und
Pflegestandards und gemäß der Definition der Leistungen, die von den Pflege-
und Krankenkassen vorgegeben werden.
Nach erfolgter Versorgung werden alle erbrachten Leistungen auf dem
Leistungsnachweis mit Handzeichen bestätigt. Die notwendigen Aufzeichnungen
erfolgen in der Patientendokumentationsmappe.
Bei Einsatzende verabschiedet sich der Mitarbeiter vom Patienten und fährt zum
nächsten Termin.
Sollten dem Mitarbeiter zusätzlich weitere Aufgaben übertragen worden sein, die nicht im Einsatzplan vermerkt sind, so liegt es in dessen Verantwortung, diese zu einem möglichen Zeitpunkt zu erledigen sowie Art und Dauer (z.B. Rezeptabholung) auf dem Einsatzplan festzuhalten.
5.10. Dienstnachbereitung
Nach dem letzten Termin werden bei Tourwechsel
oder Dienstfrei alle patientenspezifischen Unterlagen und die Tourenschlüssel
der Pflegedienstleitung bzw. entsprechend der konkreten Anweisung an den
beauftragten Mitarbeiter auszuhändigen.
Sollte es während der Tour besondere Vorkommnisse gegeben haben, werden diese
telefonisch an die PDL weitergeleitet und dokumentiert.
5.11. Rufbereitschaftsdienst
In unserem Unternehmen ist ein 24-Stunden-Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser wird in der Dienstplanung berücksichtigt und mit Pflegefachkräften besetzt.
Bei besonderen Vorkommnissen, z. B. Patient ist nicht da oder öffnet nicht, medizinische oder sonstige Probleme/ Notfall, Bedarf nach ungeplanten Leistungen teilt der Mitarbeiter dies unverzüglich der Pflegedienstleitung bzw. außerhalb der Büroöffnungszeiten dem Rufbereitschaftsdienst mit und dokumentiert den Vorgang auf dem entsprechenden Blatt der Pflegedokumentation. Pflegedienstleitung bzw. Bereitschaftsdienst entscheiden über die weitere Vorgehensweise. Bei dringendem Handlungsbedarf wird die Pflegedienstleitung oder die Geschäftsführung vom Rufbereitschaftsdienst unverzüglich informiert. Bei pflegerischen Notfällen erfolgt schnellstmöglich ein Hausbesuch durch einen geeigneten Mitarbeiter.
Bei medizinischen und sonstigen Notfällen wird entsprechend
unseren Notfallstandards gehandelt.
Die Pflegedokumentation wird von der Pflegedienstleitung nach Abschluss des Pflegevertrages angelegt und dem Mitarbeiter, der den Ersteinsatz durchführt vorher persönlich ausgehändigt. Die Pflegedokumentation wird grundsätzlich beim Patienten aufbewahrt. Alle Mitarbeiter sind in die Führung der Pflegedokumentation eingewiesen und führen diese entsprechend der Dienstanweisung in jedem Pflegeinsatz durch.
Im Einzelnen muss die Pflegedokumentation folgende Formblätter für Aufzeichnungen enthalten:
ü Biografie
ü Pflegeanamnese
ü Patientenstammblatt
ü Pflegeplanung
ü Leistungsnachweis
ü Verordnungsbogen
ü Vitalwertebogen
ü Pflegebericht
ü Überleitungsbogen
ü Dekubitusrisikoeinschätzung nach Braden
ü Sturzrisikoeinschätzung nach Abington
ü Evaluationsbogen
ü Pflegevisitenbogen
ü Handzeichenliste (Kürzelliste)
Zusätzlich ist je nach Indikation in der Pflegedokumentation enthalten:
ü Medikamentenblatt
ü BZ-Tagesprofil
ü BTM – Protokoll
ü Ein-Ausfuhr-Plan
ü Ein-Ausfuhr-Protokoll
ü Mobilisations- und Lagerungsplan
ü Mobilisations- und Lagerungsprotokoll
ü Sturzprotokoll
ü Wunderhebung
ü Wundverlauf
ü Hauswirtschaftliche Betreuung
ü Schmerzskala
ü gerontopsychiatrischer Überleitungsbogen
ü freiheitseinschränkende Maßnahmen.
Pflegevisiten erfolgen nach rechtzeitiger telefonischer
Terminvereinbarung mit dem Kunden und seinen Bezugspersonen durch die
Pflegedienstleitung entsprechend den bei der Pflegeplanung individuell
festgelegten Intervallen. Die erste Pflegevisite findet grundsätzlich
spätestens acht Wochen nach Pflegebeginn statt, ansonsten bei Pflegestufe 0 und
1 mindestens alle sechs Monate, bei Pflegestufe 2 oder einfacher
Behandlungspflege alle 3 bis 6 Monate und bei Pflegestufe 3 mindestens alle 6
bis 12 Wochen, bei aufwendigen Behandlungspflegen und Vorhandensein von Wunden
mindestens alle 4 – 6 Wochen sowie anlassbezogen bei Notwendigkeit früher. Die
Pflegevisiten werden von der Pflegedienstleitung und hierfür qualifizierten
Pflegefachkräften durchgeführt. An der Pflegevisite nehmen neben dem Kunden
seine Bezugspersonen (z. B. Familienangehörige oder der gerichtlich bestellte
Betreuer) teil.
Der Pflegevisite geht eine Auswertung des vorgehenden Pflegevisitenberichts
voraus, die Ergebnisse werden der aktuellen Pflegevisite zu Grunde gelegt. Die
Pflegevisite dient zur Evaluation der Pflege und Betreuung.
Anhand des Pflegevisitenbogens wird der Pflegezustand des Kunden anhand der
festgelegten Kriterien überprüft. Die Ergebnisse der Pflegevisite werden
analysiert und anhand dessen Ziele für die weitere Pflege sowie der Intervall
bis zur nächsten Visite festgelegt. Die Pflegedienstleitung gibt bei
festgestelltem Handlungsbedarf unverzüglich Informationen an beteiligte Dritte
weiter, z.B. Hilfsmittelanforderung beim Hausarzt oder Diätänderung an mobilen
Mahlzeitendienst. Bei Veränderungen des Pflegebedarfs erfolgt eine
Unterstützung des Kunden bei erforderlichen Antragstellungen bzw. eine
Information des Kostenträgers. Die eingesetzten Mitarbeiter erhalten
erforderlichenfalls unverzüglich konkrete Anweisungen zu Veränderungen in den
Abläufen und neue Aufgabenstellungen, z.B. Aktualisierung der Dokumentation.
Sollte die Pflege unverändert weiter durchgeführt werden, wird der
Pflegevisitenbogen in der Kundenakte abgelegt.
Die Geschäftsführung stellt sicher, dass mündliche und
schriftliche Reklamationen unverzüglich und auf direktem Wege in allen
Unternehmensbereichen von allen Mitarbeitern und mit dem Unternehmen
verbundenen Personen aufgenommen, weitergeleitet und bearbeitet werden. Jede
mündliche oder telefonische Reklamation wird umgehend vom aufnehmenden
Mitarbeiter auf dem Reklamationsformular dokumentiert und an den zuständigen
Mitarbeiter weitergeleitet. und dem Patienten bzw. seiner Bezugsperson wird,
wenn möglich, umgehend hergestellt. Der Reklamierende wird darüber informiert,
dass sich der zuständige Mitarbeiter umgehend mit ihm in Verbindung setzt.
Der zuständige Mitarbeiter überprüft als erstes, ob eine sofortige Behebung des
Reklamationsgrundes durch ihn möglich ist. In diesem Fall unternimmt er die
erforderlichen Sofortmaßnahmen, z.B. Überprüfung/ Korrektur einer Rechnung. Ist
eine sofortige Bearbeitung nicht möglich, informiert der zuständige Mitarbeiter
den Reklamierenden über die weitere Vorgehensweise und die voraussichtliche
Bearbeitungsdauer. Gegebenenfalls wird der Termin für die nächste Rückmeldung
an den Reklamierenden vereinbart.
Der zuständige Mitarbeiter überprüft, in welchem Maß der Grund der Reklamation vom Unternehmen beeinflussbar ist und ermittelt im Fall eines Fehlers die Ursache, nimmt hierzu schriftlich Stellung, dokumentiert den gesamten Vorgang unter Angabe der bisherigen Maßnahmen, der aus seiner Sicht erforderlichen Folgemaßnahmen und der dafür benötigten Ressourcen. Die Kopie wird an Pflegedienstleitung, Geschäftsführung und erforderlichenfalls den Sicherheitsbeauftragten weitergeleitet.
Wenn erforderlich erfolgt eine Absprache über das weitere Vorgehen mit den Vorgesetzten.
Der Reklamationsvorgang wird entsprechend dem Maßnahmeplan abgeschlossen und mit dem Reklamierenden abschließend geklärt.
Ist der Kunde verstorben, werden die beteiligten Mitarbeiter
hierüber umgehend informiert.
Die Pflegedienstleitung nimmt Kontakt zu den Bezugspersonen auf und berät bzw.
unterstützt bei erforderlichen Maßnahmen. Die Pflegedokumentation wird
zurückgeholt, aller Mitversorger werden informiert, die Schlüssel
zurückgegeben.
In allen anderen Fällen werden die Mitarbeiter informiert, wann der letzte
Pflegeeinsatz erfolgt. Die zuständige Pflegefachkraft stellt sicher, dass
gegebenenfalls rechtzeitig vor Beendigung der Pflege der Überleitungsbogen
korrekt ausfüllt wird und die Angehörigen auf alle zu berücksichtigenden
Pflegebesonderheiten hingewiesen werden. Beim letzten Einsatz werden
gegebenenfalls alle ausstehenden Unterschriften vom Patienten eingeholt.
Die Pflegedokumentation wird vervollständigt und archiviert, der
Leistungsnachweis zur Abrechnung freigegeben.
5.16. Leistungsabrechnung
Alle Mitarbeiter sind angewiesen, den vom Kunden unterschriebenen und mit allen benötigten Informationen versehenen Leistungsnachweis nach dem letzten Pflegeeinsatz des Monats umgehend der Pflegedienstleitung zu übergeben. Die Pflegedienstleitung prüft die Leistungsnachweise auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ergänzt diese um alle kostenträgerspezifischen, abrechnungsrelevanten Unterlagen.
Alle eventuell auftretenden Unstimmigkeiten werden von der Pflegedienstleitung umgehend mit dem Kunden bzw. den betreffenden Mitarbeitern geklärt. Anschließend werden die EDV-Vorgaben in HyCare mit den Leistungsnachweisen abgeglichen. Danach wird von der Geschäftsführung in Hycare die Abrechnung kundenweise gemäß der jeweils gültigen vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt und die Rechnungen ausgedruckt. Die Abrechnungsunterlagen werden vor Versand von der Geschäftsführung auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert, eventuell aufgetretene Abrechnungsdifferenzen werden geklärt. Der Versand der Rechnungen erfolgt gesammelt an den jeweiligen Kostenträger. Kopien sämtlicher Rechnungsunterlagen werden an die Buchhaltung übergeben.
5.17. Buchhaltung
Die Finanz- sowie Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird derzeit unter Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Regelungen durch die Geschäftsführung übernommen. Es wird eine taggenaue Erfassung der Buchungen angestrebt. Die Buchführung erfolgt mittels des EDV-Programms Lexware Financial Office. Belege zu allen Buchungen werden artgerecht und chronologisch im Büro abgelegt.
Die Urlaubsplanung erfolgt EDV-gestützt gemeinsam durch Pflegedienstleitung und Geschäftsführung am Ende des Kalenderjahres für das nächste Kalenderjahr entsprechend den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der entsprechenden Verfahrensanweisung. Die Mitarbeiter reichen ihre Urlaubswünsche für das kommende Jahr bis spätestens Ende November ein.
5.19. Verfallsdatenüberwachung
Einmal im Monat werden alle Produkte, die mit einem
Verfalldatum versehen sind, überprüft.
Produkte, deren Verfalldatum überschritten ist, werden aus dem normalen Lager
ausgesondert und im Sperrlager eingelagert.
Alle ausgesonderten Produkte werden in der Verfallsdatenliste aufgenommen. Je
nach Vereinbarung mit dem Lieferanten wird entschieden, ob die Produkte dem
Lieferanten zum kostenlosen Umtausch zurückgesandt werden oder ob die Produkte
nach den Entsorgungsrichtlinien der städtischen Entsorgungsbetriebe entsorgt
werden.
Die „Verfalldatenliste“ wird an die Geschäftsführung weitergeleitet, damit eine
Korrektur der Lagerbestände zur Vermeidung von Inventurdifferenzen erfolgen
kann.
Prüfmittel werden regelmäßig überwacht. Damit wird garantiert, dass eine dem Verwendungszweck entsprechende Genauigkeit und Zuverlässigkeit innerhalb der zulässigen Grenzen bleibt und eine erneute Kalibrierung rechtzeitig erfolgt.
Alle Prüfmittel werden in Verantwortung der Pflegedienstleitung überprüft. Eine Sichtprüfung hinsichtlich Kennzeichnung und Beschädigung wird regelmäßig von den Mitarbeitern und der Pflegedienstleitung durchgeführt. Werden fehlerhafte Prüfmittel festgestellt, so werden diese durch neue ersetzt. Prüfmittel, die nicht einwandfrei funktionieren, werden nicht mehr verwendet.
Es erfolgt eine Dokumentation der Prüfergebnisse.
Im Geräteverzeichnis werden alle in unserem Unternehmen verwendeten Geräte aufgeführt. Anhand des Geräteverzeichnisses wird die Wartung der Geräte gesteuert und überwacht. Die Wartung der Geräte wird entweder von der Pflegedienstleitung oder einer externen Wartungsfirma unter Berücksichtigung der für die Einstellung der Geräte geltenden Normen und Richtlinien vorgenommen. Alle Ergebnisse der Wartung und / oder Kalibrierung werden dokumentiert. Anhand der vorgegebenen Wartungsintervalle werden die Wartungen in den entsprechenden Zeitabständen durchgeführt.
5.22. Umgang mit Kundeneigentum
Im Rahmen aller Dienstleistungen wird das Eigentum von
Kunden eindeutig gekennzeichnet, getrennt und sicher gelagert und vor
Beschädigungen und Missbrauch geschützt. Verluste sowie Beschädigungen des
Eigentums des Kunden werden von der Pflegedienstleitung dokumentiert und dem
Kunden umgehend formlos mündlich und schriftlich mitgeteilt.
Besonderes Augenmerk aller Mitarbeiter gilt dem verantwortungsvollen und
pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des Kunden während der Dienstleistungserbringung
vor Ort.
In unserem Unternehmen wird mit folgendem Patienteneigentum umgegangen:
5.22.1. Schlüssel von Patientenwohnungen
Um einen Zugang zum Patienten zu gewährleisten, erhält unser Unternehmen im Bedarfsfall einen Schlüssel zur Wohnung und zum Haus. Hierzu wird ein Schlüsselvertrag mit dem Patienten geschlossen. Aus Sicherheitsgründen werden die Schlüssel über ein Nummernsystem kodiert, damit keine direkte Zuordnung des Schlüssels zu dem Patienten möglich ist. Die Schlüssel werden im Schlüsselkasten ohne direkte Zuordnung zum Patienten deponiert. Die Mitarbeiter nehmen die Schlüssel aus dem Schlüsselkasten und deponieren sie während der Tour in einer Mitarbeitertasche. Bei Tourenwechsel oder Dienstfrei wird der Schlüssel des Patienten im Schlüsselkasten deponiert.
Wenn Kunden und Bezugspersonen selbst die sachgerechte Lagerung nicht sicherstellen können, werden Medikamente in kleinen Mengen in unserem Büro unter Verschluss deponiert und eine entsprechende ärztliche Bestätigung eingeholt. Eine Ausgabe der gelagerten Medikamente erfolgt ausschließlich an die Pflegefachkräfte.
5.23. Beobachtungs- und Meldewesen
Grundsätzlich werden alle Prozesse durch die Pflegefachkräfte überwacht und beobachtet. Bei Meldungen über unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten oder Produkten wird ein persönlicher Kontakt mit der meldenden Person hergestellt. Jeder meldepflichtige Vorgang wird auf dem Dokument „interne Kommunikation“ dokumentiert. Die Geschäftsführung entscheidet, an welchen Stellen in den vorgesehenen Fällen eine Meldung zu erfolgen hat. Die weitere Vorgehensweise wird dem Arzt und dem Kunden besprochen hinsichtlich Weiterverwendung oder sofortigem Absetzen. Wenn Reparaturen bzw. Nachbesserungen erforderlich sind, wird auch der Lieferant, z.B. Sanitätshaus oder Apotheke einbezogen.
5.24. Beschaffung
In der RADUGA werden beschafft:
ü qualitätsrelevante Materialien und Waren
ü Geräte inkl. Software
ü nicht qualitätsrelevante Materialien.
Bei den beschafften Materialien handelt es sich größtenteils
um Büro- und Verbrauchsmaterialien
Alle Büro- und Verbrauchsmaterialien werden von der Pflegedienstleitung
entsprechend Bedarf beim von der Geschäftsführung freigegebenen Lieferanten
bestellt.
Abhängig vom beschafften Produkt sind Eingangskontrollen
festgelegt.
Gelieferte Ware wird auf äußere Beschädigung überprüft. Ist die Verpackung
einwandfrei, wird die Ware angenommen. Bei Beschädigung wird der Inhalt auf
Unversehrtheit geprüft. Ist die Ware unbeschädigt, wird die Lieferung
angenommen. Ist die Ware beschädigt oder der Paketdienst wartet nicht auf
Überprüfung des Inhaltes, wird die Annahme verweigert. Wenn nicht alle Positionen
der Bestellung in der Lieferung waren, wird Kontakt mit dem Lieferanten
aufgenommen und die Nachlieferung überwacht. Zuviel gelieferte Ware wird auf
Kosten des Lieferanten zurückgesandt. Wurden falsche Artikel geliefert, wird
die Ware zurückgesendet und beim Lieferanten nachgefordert. Ist Ware nicht in
Ordnung, wird dies dokumentiert. Es erfolgt eine Information an den Lieferanten
und die Rücksendung der Ware.
Einen Großteil der Lieferanten verwenden eigene Rücksendeformulare, die im Fall
einer Rücklieferung verwendet werden. Wenn kein Rücksendeformular des
Lieferanten zur Verfügung steht, wird die Ware mit einer Kopie des
Lieferscheins zurückgesendet. Bestellungen werden bis zur ordnungsgemäß
erledigten Lieferung aufbewahrt. Lieferscheine und Rechnungen werden zusammen
an die Buchhaltung weitergeleitet.
Die verantwortlichen Mitarbeiter achten streng darauf, dass
die beschafften Produkte vorschriftsmäßig gelagert werden. Die Lagerhaltung in unserem
Unternehmen ist nicht sehr umfangreich.
Büromaterialen werden direkt an den Arbeitsplätzen in den üblichen
Verbrauchsmengen aufbewahrt.
Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel usw.) werden in
kleinen Mengen sachgerecht vorgehalten. Medikamente der Kunden werden
entsprechend den Lagerungsvorschriften sicher verschlossen aufbewahrt.
In der RADUGA gibt es Verfahren für die Auswahl und Bewertung von Lieferanten.
Die Ergebnisse von Beurteilungen sowie daraus resultierenden Folgemaßnahmen werden aufgezeichnet und dienen als Basis für die Lieferantenauswahl.
Zur Lieferantenbewertung werden folgende Beurteilungskriterien herangezogen:
ü Qualität der gelieferten Ware
ü Einhaltung von Lieferterminen
ü Richtigkeit der Lieferungen
ü Informationsfluss
ü Begleitinformationen.
Werden diese Kriterien positiv bewertet, wird der Lieferant
in das aktuelle Lieferantenverzeichnis aufgenommen. Im Warensystem wird ein
ständig aktualisierter Lieferantenstamm geführt.
Im Hinblick dieser Beurteilungskriterien wird der Lieferant dauerhaft
überwacht. Sollte bei einer der folgenden Beurteilung ein oder mehrere der
Beurteilungskriterien negativ bewertet werden, so wird der Lieferant zur
Korrektur aufgefordert und zukünftige Lieferungen besonders sorgfältig
überprüft. Es wird vorsorglich nach Alternativen gesucht. Sollten die negativen
Beurteilungspunkte weiterhin auftreten, so wird der Lieferant gewechselt
5.25. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Identifizierbarkeit und Rückverfolgbarkeit unserer Dienstleistungen in allen Prozessen werden durch eindeutige Qualitätsaufzeichnungen sichergestellt. Die Kette der Rückverfolgbarkeit reicht vom Erstgespräch mit dem Kunden bis zum Leistungsende.
In der Kürzelliste sind die Handzeichen der in unserem Unternehmen tätigen Mitarbeiter und der Geschäftsleitung hinterlegt. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sind die aktuellen Kürzellisten bei den Kostenträgern sowie in unserem Büro hinterlegt und können hier jederzeit eingesehen werden. Außerdem ist in der Pflegedokumentation jedes Kunden eine aktuelle Kürzelliste der dort eingesetzten Mitarbeiter vorhanden.
6. Messung, Analyse und Verbesserung
In der RADUGA werden folgende Prüftätigkeiten geplant, festgelegt, durchgeführt und dokumentiert:
ü Messung und Überwachung der Kundenzufriedenheit
ü Messung und Überwachung der Dienstleistungsprozesse
ü Messung und Überwachung der Dienstleistungsergebnisse.
6.1. Kundenzufriedenheit
Die Kundenzufriedenheit wird ermittelt durch direkte Kommunikation zwischen Kunden und Mitarbeitern anlässlich von Kundenbesuchen, bei Anrufen und persönlichen Vorsprachen, bei Visiten sowie durch regelmäßige Kundenbefragungen.
Die Methoden zur Auswertung werden im Voraus festgelegt.
Für die Leistungen werden aussagekräftige Grenzwerte definiert und in entsprechenden Verfahrensanweisungen dokumentiert.
Die Ergebnisse werden in jährlichen Management Review Besprechungen diskutiert.
Bei Abweichungen werden geeignete Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen veranlasst und ein Zeitplan zu deren Umsetzung festgelegt.
Die Kundenbefragungen dienen der Verbesserung unserer
Leistungsqualität. Hierbei werden die Wünsche der Kunden transparent und können
in die kontinuierliche Verbesserung einbezogen werden.
Die Befragung erfolgt anonymisiert. Dem Fragebogen wird ein adressierter
Freiumschlag beigefügt.
Gegebenenfalls wird der Fragebogen vom Mitarbeiter dem Kunden mit Bitte um
Beantwortung übergeben.
Wenn es sich bei den Kunden um dementiell Erkrankte handelt, lässt sich hier
keine aussagekräftige Beurteilung ermitteln. In diesen Fällen geht der
Fragebogen nicht an den Kunden selbst, sondern an seine Bezugsperson.
Die von der Geschäftsführung vorgenommene zahlenmäßige und kriterienbezogene
Auswertung wird im Team besprochen. Wenn Verbesserungsmaßnahmen beschlossen und
eingeleitet werden, so wird dies von der Geschäftsführung dokumentiert und die
Wirksamkeit der Verbesserungen überwacht.
Regelmäßige interne Qualitätsaudits dienen der Überprüfung, ob die verschiedenen Elemente des Qualitätsmanagement-Systems wirksam sind und gelebt werden und ob sie zur Erfüllung der vorgegebenen Qualitätsziele geeignet sind.
Die Geschäftsführung erstellt zu Jahresbeginn einen Auditplan. Alle betreffenden Mitarbeiter werden umgehend über die festgelegten Termine der internen Audits informiert.
Bei größeren Abweichungen einzelner Prozesse von den Vorgaben werden Zusatzaudits angeordnet.
Die Pflegedienstleitung als Auditor bereitet jedes interne Qualitätsaudit mit der Erstellung einer Checkliste vor. In der Checkliste werden die Charakteristika und Besonderheiten der zu auditierenden Prozesse berücksichtigt. Die Pflegedienstleitung wird durch die Geschäftsführung auditiert.
Alle Auditergebnisse werden in einem Bericht dokumentiert.
In einer Abschlussbesprechung werden mit den betreffenden Mitarbeitern Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen in Bezug auf die festgestellten Mängel sowie ein Zeitplan für deren Umsetzung festgelegt.
Die Überprüfung der Wirksamkeit von Korrektur - und Vorbeugemaßnahmen wird durch die Geschäftsführung nach dem festgelegten Zeitplan vorgenommen.
Alle Auditberichte werden in der jährlich stattfindenden Management Review Besprechung diskutiert.
6.3. Dienstleistungsergebnisse
Die Überwachung von Dienstleistungsergebnissen erfolgt im laufenden Dienstleistungsprozess durch regelmäßige Visiten beim Kunden vor Ort.
Die Prüfkriterien hierfür werden bereits in der Planung der Dienstleistungen in Abstimmung mit dem Kunden und dessen Bevollmächtigten festgelegt.
Die Ergebnisse werden dokumentiert und entsprechend den Anforderungen aufbewahrt.
Jeder Mitarbeiter ist grundsätzlich aufgefordert, zum frühzeitigen Erkennen und zum Verhindern des nochmaligen Auftretens bereits erkannter Fehler und Qualitätsmängel beizutragen.
Festgestellte Fehler oder Mängel werden dokumentiert. Es werden umgehend geeignete Korrekturmaßnahmen geplant und durchgeführt um eine Wiederholung von Fehlern zu verhindern. Reklamationen werden durch betreffende Mitarbeiter sofort bearbeitet, die Kopie der Reklamationsbeschreibung des Kunden wird an die Geschäftsführung weitergeleitet.
Alle veranlassten Maßnahmen werden schriftlich festgehalten, ihr Vollzug geprüft und bestätigt.
In den Mitarbeiterbesprechungen werden auftretende QM-Probleme thematisiert und Lösungswege gesucht. Die Geschäftsführung führt eine Statistik über Abweichungen und Reklamationen nach Kategorien, die in den jährlichen Management Review Besprechungen diskutiert wird.
Gewonnene Daten werden von uns mit geeigneten Mitteln und Instrumenten erhoben und anhand vorher festgelegter Verfahren qualitativ und quantitativ ausgewertet.
Dies betrifft überwiegend die Bereiche:
ü Kundenzufriedenheit
ü Anforderungen an die Dienstleistungen
ü Ergebnisse der Dienstleistungen
ü Zuverlässigkeit von Lieferanten.
Die Geschäftsführung und Pflegedienstleitung unternehmen alles, um Mitarbeiter zu Verbesserungsvorschlägen zu ermuntern. Besonders im Hinblick auf die Prozesse des Qualitätsmanagementsystems sind alle Mitarbeiter aufgerufen, ständig Verhältnismäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation im Berufsalltag zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
In wöchentlichen Besprechungen zwischen Führungskräften und einzelnen Mitarbeitern sowie in den monatlichen Dienstbesprechungen werden Verbesserungsvorschläge diskutiert und ausgearbeitet.
Die ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems und seiner Prozesse wird auf Grundlage der Qualitätspolitik, Qualitätsziele, Ergebnisse der Audits, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen und Managementbewertung umgesetzt.
Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen stellen ein wichtiges Qualitätsmerkmal in allen
Abläufen und Prozessen dar. Korrekturmaßnahmen werden eingeleitet bei:
ü fehlerhaften Leistungen
ü fehlerhaft beschafften Materialien
ü fehlerhaften Lieferungen
ü berechtigten Kundenreklamationen
ü Problemen mit Arbeits- und Hilfsmitteln
ü internen Audits
ü Mitarbeiterbesprechungen
ü Management Review Besprechungen
Alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen einschließlich deren Durchführung und Kontrolle
sowie deren Ergebnisse und Bewertungen werden dokumentiert.
Die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen wird von der Pflegedienstleitung bzw. Geschäftsführung überprüft.
6.3.5. Vorbeugemaßnahmen
Alle Korrekturmaßnahmen ziehen zwangsläufig Vorbeugemaßnahmen nach sich, d. h.
ähnliche Abläufe, Prozesse oder Produkte werden einer vorsorglichen Prüfung unterzogen
und eventuell Vorbeugemaßnahmen eingeleitet. Alle Mitarbeiter sind ständig aufgerufen, Prozesse und Abläufe im Hinblick auf mögliche Risiken zu betrachten und Vorschläge zu deren Verringerung einzubringen. Ergebnisse, Schlussfolgerungen sowie abgeleitete Maßnahmen werden dokumentiert und bewertet.
6.3.6. Weiterentwicklung
Die RADUGA ist ständig bestrebt, ihr Leistungsangebot für die Kunden entsprechend den Anforderungen an die Dienstleistung zu verbessern zu erweitern.
Die kosten- und zeiteffiziente Entwicklung von Dienstleistungen erfordert eine systematische und geordnete Planung und Durchführung aller Tätigkeiten von der Idee bis zur Einführung. Dabei werden alle Phasen des Entwicklungsprozesses, Bewertungs- Verifizierungs- und Validierungsmaßnahmen sowie Verantwortlichkeiten im Vorfeld geplant und festgelegt.
Jedem Mitarbeiter steht es frei, der Geschäftsführung sinnvolle Vorschläge zu unterbreiten.
Der Verantwortliche und das Team werden nach fachlichen Gesichtspunkten gemeinsam von der Geschäftsführung und den Führungskräften zusammengestellt. Der Verantwortliche ist gegenüber der Geschäftsleitung rechenschaftspflichtig. Er ist neben dem fachlichen Engagement insbesondere verantwortlich für die Organisation der Arbeit im Team, für die Beseitigung von Konfliktsituationen bei der Bearbeitung, für die Abschätzung von Risiken sowie für das Kosten- und Zeitmanagement.
Im Rahmen von Besprechungen führen Soll-/Ist-Abgleiche der Teilergebnisse zu Entscheidungen über mögliche Freigabe in den nächstfolgenden Entwicklungsabschnitt, gegebenenfalls zu Entwicklungsänderungen oder zum Abbruch. Im Praxistest wird abschließend überprüft, ob die Dienstleistung den Anforderungen genügt.